Im Nachgang zur jüngsten Gemeinderatssitzung, bei der die Wasserentnahme an der gemeindlichen Brauchwasserentnahmestelle "An der Paint" in der Wethstraße geregelt wurde, hat das Ratsgremium nach kurzer Diskussion für die Wasserentnahme an der besagten Stelle eine entsprechende Satzung erlassen. Die Satzung eröffnet der Gemeinde unter anderem die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Satzung genannten Verpflichtungen, Anordnungen für den Einzelfall zu treffen. Das heißt, die Gemeinde kann bei Bedarf einen Bußgeldbescheid erlassen.
Die Nutzung ist nun satzungsmäßig seit 1. Juli folgendermaßen festgelegt: Die Entnahme von Brauchwasser an dieser Stelle ist nur Gemeindeeinwohnern von Retzstadt gestattet. Dies gilt konkret und ausschließlich für Landwirte, Winzer und Kleingärtner. Eine Ausnahme hiervon gilt für sonstige Nutzer, welche Flächen (Ackerflächen oder Weinbergsflächen) in der Gemarkung Retzstadt bewirtschaften. Das Verbringen von Brauchwasser außerhalb der Gemarkung von Retzstadt ist ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für Gemeindeeinwohner von Retzstadt, welche in anderen Gemarkungen Flächen bewirtschaften. Ein Befüllen von Wasserzisternen mit Hausanschluss, sowie die Befüllung von Pools sind nicht gestattet. Entnahmezeiten sind für Landwirte und Winzer an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr. Kleingärtner dürfen montags bis freitags von 7 Uhr bis 20 Uhr Wasser entnehmen, samstags von 7 Uhr bis 18 Uhr. Es wird ein Entgelt in Höhe von 1 Euro pro Kubikmeter festgesetzt sowie ein Mindestentgelt für jeden Nutzer in Höhe von 25 Euro pro Kalenderjahr. An der Entnahmestelle wird ein Entnahmeordner zum Selbsteintrag geführt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Satzung genannten Verpflichtungen und Anordnungen kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen.
Was machen die ganzen Wü Kennzeichen beim Wasser holen ???