Ein Retzstadter Unternehmer möchte zwei Grundstücke in Retzstadt, auf denen sich bisher ein Zimmereibetrieb befindet, erwerben und sein Gewerbe an diesen Standort verlegen. Das Anwesen befindet sich aber baurechtlich im Außenbereich, daher diese Nutzung nicht genehmigungsfähig, teilte Bürgermeister Karl Gerhard in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit. Daher wurde dem Antragsteller empfohlen, für die Grundstücke eine entsprechende Bauleitplanung anzustreben. Somit würde diese Fläche als Aussiedlungsfläche für einen Gewerbebetrieb genehmigungsfähig.
Da, so der Bürgermeister, die Gemeinde Retzstadt die Planungshoheit für ihren Gemeindebereich hat, muss zunächst die Zustimmung des Gemeinderates für eine solche Bauleitplanung vorliegen. Der Antragsteller wird nach seinen Angaben die Kosten für alle während des Verfahrens erforderlichen Planungsleistungen und Gutachten in voller Höhe übernehmen, was einen städtebaulichen Vertrag, der dies regelt, nach sich ziehen wird. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Noch kein Standort für Wappenstein gefunden
Der vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geforderte neue geeignete Standort für einen renovierten Wappenstein konnte in der jüngsten Gemeinderatssitzung nicht gefunden werden. Aus diesem Grunde will der Rat unter Einbeziehung des Bauausschusses bei der nächsten Sitzung weitersuchen. Die Entscheidung wurde daher vertagt.
Um eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Sanierung des Wappensteines zu erhalten, muss der neue Standort bereits jetzt vom Gemeinderat festgelegt werden.
Dazu erging vom Landesamt für Denkmalpflege unter anderem der Hinweis, dass bei einem solchen Wappen- und Inschriftstein der Ortsbezug von Bedeutung ist und ein neuer baulicher Zusammenhang in dessen Nähe gefunden werden sollte. Erst dann könne das Landesamt eine abschließende Stellungnahme abgeben.
Gemeinde tritt Verkehrsinitiative bei
Bürgermeister Karl Gerhard hat vorgetragen, dass sich innerhalb mehrerer Kommunen eine Initiative mit dem Namen "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" gebildet habe, um selbst die Stelle bestimmen zu können, wo die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begrenzt werden kann. Die Kommunen können dieser Initiative beitreten. Nach kurzer Diskussion erging der einstimmige Beschluss, der neuen kommunalen Initiative für stadtverträglicheren Verkehr beizutreten.