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Retzbach
Retzbacher Faschingszug: Mann beleidigte Feuerwehr wegen Sperrung und will künftige Faschingszüge verhindern
Die Feuerwehr dürfe gar keine Straßensperrungen vornehmen, behauptete der Angeklagte. Er wurde in Gemünden zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bunt und fröhlich ging es wieder zu beim Retzbacher Faschingszug. Nur ein Autofahrer war wegen einer Straßensperrung nicht so gut drauf.
Foto: Jürgen Kamm | Bunt und fröhlich ging es wieder zu beim Retzbacher Faschingszug. Nur ein Autofahrer war wegen einer Straßensperrung nicht so gut drauf.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 16.05.2024 02:40 Uhr

"Ihr seid alle Idioten", so oder in ähnlicher Form soll ein 69-Jähriger zwei Feuerwehrfrauen beschimpft haben, die am Kreisel die Straße wegen des Retzbacher Faschingszuges abgesperrt hatten. Er wollte als Anwohner mit seinem Auto dennoch zu seinem Anwesen fahren. Für seinen Ausraster wurde er jetzt am Amtsgericht Gemünden zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

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Es war eine ziemlich turbulente Verhandlung. Immer wieder versuchte der Mann in der Verhandlung durch eigene Kommentare und Behauptungen seine angebliche Unschuld zu belegen. Viele Male ließ er alle Anwesenden wissen, dass er schon 69 Jahre alt ist, öfter heftige Schmerzen in den Knien habe und hervorragende Leistungen für dieses Land vollbracht habe.

Mann will nur über Autofahrer hinter sich geschimpft haben

Den Vorfall am 4. Februar hatte er auch ganz anders in Erinnerung als die beiden Feuerwehrfrauen sowie zwei Polizeibeamte. So habe er die Beleidigung nicht gegen die Frauen ausgestoßen. Vielmehr galt sein "hab ich es hier nur mit Vollidioten zu tun?" einem unbekannten Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug hinter ihm im Kreisel stand und wegen ihm seine Fahrt nicht fortsetzen konnte.

Diesen anderen Kraftfahrer wollte er als seinen Entlastungszeugen dem Gericht präsentieren. Deshalb hatte er auch nach dem Vorfall die Polizeiinspektion Karlstadt aufgefordert, den Fahrer zu suchen. Die Idee, sich selbst das Kfz-Kennzeichen des Mannes zu notieren, ist ihm nicht gekommen.

Angeklagter: Feuerwehr darf gar nicht absperren

Während der Verhandlung belehrte er auch alle Anwesenden, dass die Feuerwehr nicht ausgebildet ist für Straßenabsperrungen und dies rechtlich auch nicht dürfe, weil das eine hoheitliche Aufgabe und nur der Polizei vorbehalten sei. Dabei berief er sich auf das Bayerische Feuerwehrgesetz, das er sehr gut kenne. Er blieb auch bei seiner Ausführung, nachdem Richter Krischker die Verkehrsrechtliche Anordnung von VG Zellingen und dem Landratsamt vorgelesen hatte, die den Feuerwehreinsatz sogar amtlich legitimiert hatte.

Während der Zeugenbefragung der 17-jährigen Feuerwehrfrau und der 25-jährigen Einsatzleiterin, denen wohl die Beleidigungen galten, bezeichnete der Mann diese als Lügnerinnen. Krischker riet ihm, solche Anschuldigungen besser unter den Augen der anwesenden Staatsanwältin zu unterlassen, sonst drohe ihm nach Abschluss dieses Verfahrens mit einer rechtskräftigen Verurteilung ein weiteres wegen falscher Anschuldigungen.

Mann will dafür sorgen, dass in Retzbach kein Faschingszug mehr stattfindet

Gegenüber der Polizei hatte der Mann in einer Befragung erklärt, dass das, was ihm widerfahren ist, ein Skandal sei, er die Presse einschalten wird und dafür sorgt, dass in Retzbach kein Faschingsumzug mehr stattfinden wird, sagte ein Polizeibeamter, der dort im Einsatz war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • Ulrich Wilhelm Kretzer
    Bei dem Zeitgenossen sollte lieber die charkterliche Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum überprüft werden.
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