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Gemünden
Reste von Wildschweinen und Rehen im Wald: Ein Jäger erklärt, wie Körperteile von Wildtieren richtig entsorgt werden
In Gemünden wurden Überreste von 15 bis 20 Wildschweinen und Rehen im Wald gefunden. Die Polizei ermittelt. Was ist bei der Entsorgung von Wildresten erlaubt?
Bei einer revierübergreifenden Treibjagd 2010 zwischen Lohr und Langenprozelten erlegte Hirsche, Rehe und Wildschweine (Archivbild).
Foto: Rudi Albert | Bei einer revierübergreifenden Treibjagd 2010 zwischen Lohr und Langenprozelten erlegte Hirsche, Rehe und Wildschweine (Archivbild).
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:09 Uhr

Wer wirft denn 15 bis 20 Tierkadaver einfach so in den Wald? Die Frage stellte sich nach der Meldung der Gemündener Polizei, dass so viele Kadaver von Reh und Wildschwein vermutlich zwischen Donnerstagabend bis Freitagmorgen im Waldgebiet "Am Einmal" (Zollberg) in Gemünden illegal entsorgt worden seien. Ein aufmerksamer Zeuge hatte die Polizei informiert.

In Jägerkreisen hat man sich daraufhin gefragt, ob es tatsächlich ganze Kadaver waren. Tatsächlich präzisiert die Polizei auf Nachfrage, dass es sich um Knochenstücke und Felle von Rehen und Wildschweinen handelte. Wie viele es ganz genau waren, könne man schlecht sagen. Die Polizei vermutet, dass dort die Reste einer größeren Jagd entsorgt wurden oder dass ein Wildbrethändler sich der Überreste so entledigt hat.

Entsorgung von Wildtierüberresten im Wald üblich

Johannes Interwies, Vorsitzender der Ortsgruppe Gemünden des Bayerischen Jagdverbands (BJV), sagt auf Anfrage, vom konkreten Fall wisse er auch nur, was die Polizei meldetet. Er habe sich schon gewundert, dass jemand ganze Kadaver entsorge, was Jäger nicht tun würden. An und für sich sei es üblich, dass solche Reste von Wildtieren wieder in den Wald gebracht werden. Wenn dies aber etwa in der Nähe von Waldwegen passiere, sei dies unsensibel, so Interwies.

Wenn er selbst Überreste von mehreren Tieren gleichzeitig entsorge, dann grabe er ein metertiefes Loch für den Zweck. Kleinere Mengen lege er auch so in den Wald, darüber freuten sich Füchse oder Greifvögel. "Es sollte aber nicht jeder drüber stolpern." Vor allem im Sommer sehe man innerhalb kürzester Zeit nichts mehr von Tierresten.

Besondere Vorsicht bei Innereien von Wildschweinen

Seit etwa fünf Jahren gebe es in Burgsinn eine Sammelstelle für Schwarzwild-"Aufbruch", also Wildschweininnereien, die wöchentlich geleert werde. So soll die Ausbreitung der Schweinepest ebenso verhindert werden wie die Verbreitung der Aujeszkyschen Krankheit, die für alle anderen Haussäugetiere außer Schweinen tödlich verlaufe, also beispielsweise bei Hunden. Interwies selbst schaue sich die Innereien erlegter Wildschweine genau an, und wenn sie keine Anzeichen von Krankheit haben, dann bringe er sie in den Wald.

Bei Treibjagden, von denen es zuletzt einige gegeben habe, werden laut Interwies größere Mengen an Überresten mitunter auch durch die Tierkörperverwertung entsorgt. Zudem gebe es eigene sogenannte Luderplätze für Wildreste.

BJV: Wildreste dürfen nur im Revier, wo das Tier erlegt wurde, verbleiben

Der BJV schreibt auf seiner Internetseite, dass "Wildkörper und Teile" im Revier bleiben dürfen, sofern etwa kein Verdacht einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit vorliegt. "Tierkörperteile, Aufbruch oder Zerwirkreste können aber nur am Ort der Erlegung oder Auffindung verbleiben, wenn diese ohne Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zurückgelassen werden", so der BJV. Ein Vergraben sei keine Pflicht. Die Entsorgung dürfe ausschließlich im Revier, wo das Wild erlegt wurde, erfolgen, eine Entsorgung in anderen Revieren sei verboten.

Es sei auch in Betracht zu ziehen, so der BJV, dass andere Wildtiere Teile verschleppen könnten, die "so unter Umständen für die nichtjagende Bevölkerung sichtbar werden können und dadurch den Anschein erwecken, nicht gemeinwohlverträglich, also nicht rechtskonform entsorgt worden zu sein". In haushaltsüblichen Mengen könnten Aufbrüche und anderen Wildreste auch über den Hausmüll entsorgt werden, "nach den Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers". Aus "seuchenhygienischen" Gründen rät der BJV dazu, Reste von Wildschweinen nicht in der Natur zu entsorgen.

 
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