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GEMÜNDEN
Reiste 38-jähriger Iraner ohne gültiges Visum ein?
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:23 Uhr

Dass er während seiner Reise vor einem deutschen Gericht landen wird, hätte sich ein iranischer Staatsbürger nicht träumen lassen, als er mit seinen Reisedokumenten ausgestattet in Teheran das Flugzeug nach Mailand bestieg. Jetzt musste sich der 38-Jährige, der in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis lebt, wegen unerlaubter Einreise vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.

„Ich fühlte mich nicht mehr sicher und musste mein Land verlassen“, erklärte der Iraner dem Gericht mithilfe eines Dolmetschers. Also besorgte er sich in einem Reisebüro in Teheran für umgerechnet 2400 Euro ein Flugticket und ein Visum für den Schengenraum. Während er bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung angegeben hatte, das Visum im Reisebüro beantragt und auch dort bekommen zu haben, erklärte er nun vor Gericht, das Reisedokument im italienischen Konsulat erhalten zu haben. Allerdings sei es zuerst auf einen anderen Namen ausgestellt worden.

Doch das tat in der mündlichen Verhandlung nichts zur Sache. Hier ging es darum, ob der Iraner ohne ein gültiges Visum nach Deutschland gereist ist. Sein Verteidiger sagt, Nein. Nach seiner Ansicht ist der Mandant mit einem für den Schengenraum gültigen Visum zunächst nach Italien gereist und durfte somit auch in die Länder des Schengenabkommens weiterreisen. Die für eine Abschiebung gültige Regelung, nach der Personen, die einen Asylantrag stellen und über ein sicheres Drittland einreisen, auch dorthin abgeschoben werden können, kommt nach seiner Ansicht nicht infrage. Zumal der Angeklagte in Italien keinen Asylantrag gestellt hatte.

„Da ist ein Systemfehler drin“, erklärte der auf Verwaltungsrecht spezialisierte Verteidiger und verwies auf eine Reihe von ähnlich gelagerten, aber noch ungeklärten Fällen. Diese waren auch dem Richter am Landgericht, Dr. Hubert Stühler und dem Staatsanwalt bekannt. So liegt auch eine Anfrage des Oberlandesgerichts Bamberg beim Europäischen Gerichtshof vor. Dessen Entscheidung wollte das Gemündener Gericht erst abwarten. Aus diesem Grund wurde die Hauptverhandlung zunächst ausgesetzt.

 
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