Retzbach
Räte stellten Änderung des Flächennutzungsplanes für Bürgersolarpark fest
Die Bauleitplanung für den Bürgersolarpark oberhalb von Retzbach schreitet voran. Der Gemeinderat traf für die nötige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für die 9,7 Hektar großen Grundstücke den Feststellungsbeschluss. Der Satzungsbeschluss für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan "Bürgersolarpark Zellingen" konnte noch nicht erfolgen, weil die Ausgleichsfläche noch nicht eindeutig festgelegt ist, denn es kommen mehrere Grundstücke infrage.
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