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OBERSINN
Prügel für Obersinner Wilderer
In der Ausstellung „Die Deutschen und der Wald“ zeigte das Deutsche Historische Museum in Berlin dieses Gemälde mit Wilderern.
Foto: DHM | In der Ausstellung „Die Deutschen und der Wald“ zeigte das Deutsche Historische Museum in Berlin dieses Gemälde mit Wilderern.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 27.02.2017 03:47 Uhr

Schon Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es ein Problem mit Wilderern im Sinngrund. Dies zeigen Unterlagen des Staatsarchivs Würzburg über im Jahr 1803 gefasste Obersinner Wilderer, deren Inhalt uns Kreisheimatpfleger Bruno Schneider auf den Artikel „Wilderer im Sinngrund“ zur Verfügung gestellt hat.

So berichtete der Auraer Amtmann Müller in der Akte über „Wilddiebereien im Sinngrund“, „daß seit Jahren über die zu stark getriebene Wilddieberey geklagt werde“, aber man die Täter nicht habe ausfindig machen können. Ein Hofrath Hefner berichtete außerdem von gewalttätigen Aktionen gegen das Forstpersonal. Besonders bunt scheint es der Obersinner Leonard Röder getrieben zu haben, der jedoch als Deserteur von kurbayerischen Einheiten mit Gewalt nach Würzburg gebracht worden sei. Bei ihm hätten sich Wildbrethaare gefunden.

Festnahme führt zu Komplizen

Durch seine Festnahme kam man im Sommer 1803 auf neun tatsächliche oder vermeintliche Komplizen, offenbar sämtlich Obersinner. Der Sinngrund unterstand damals verschiedenen Herren. Die meisten damals Festgenommenen, so ist zu lesen, waren „kurerzkanzlerische Untertanen“ – „Kurerzkanzler“ war der Titel des Mainzer Erzbischofs Karl Theodor von Dalberg.

In Mittelsinn wurden die Verdächtigen verhört und zum Teil verurteilt. Der 24-jährige Peter Baldauf, Weber von Beruf, gestand, mit Kameraden viermal gewildert zu haben, dabei habe er ein Reh und einen Hasen geschossen. Außerdem stand unter dem Verdacht, den Forstläufer, eine nach hessischem Recht dem Förster zur Seite gestellte Aufsichtsperson, mit Schießen und Drohungen erschreckt und aus dem Wald gejagt zu haben. Baldauf gab an, von seinem Bruder Bernhart und seinem Schwager Johannes Weismantel als junger Mann zur Wilderei verführt worden zu sein. Als Strafe sollte er eine Tracht Schläge auf dem Zenthaus und eine nachdrückliche Verwarnung erhalten. Sein Gewehr wurde beschlagnahmt.

Flinten in Bäumen versteckt

Der 34-jährige Schmied Johann Weismantel wird als „Haupt- und Gewohnheitswilderer“ bezeichnet. Er habe schon seit vier Jahren in den hessischen, thüngischen und gemeinschaftlichen Waldungen gewildert. Schon 1801 wurden ihm und seinem flüchtigen Schwager Leonard Baldauf vom juliusspitälischen Jäger Johann Kröckel Flinten und ein gewildertes Reh abgenommen. Die Flinten hatten sie in hohlen Bäumen versteckt. Wegen Wilderei und der Bedrohung des Forstläufers Zehner wurde eine Tracht Prügel und eine „halbjährige öffentliche Arbeit“ vorgeschlagen. Jäger Kröckel wurde vorgeworfen, dass er die erwischten Wilddiebe nicht angezeigt habe.

Der 37-jährige Pfählreißer Philipp Schubert, vom bereits in Altengronau einsitzenden Mathes Weikinger verpfiffen, gab nach langem Leugnen zu, sich vor drei Jahren mit einer geliehenen Flinte am Wildern versucht, aber nichts erwischt zu haben. Er sollte ebenfalls eine Tracht Prügel erhalten. Im Wiederholungsfall drohte ihm die Landesverweisung.

Der 48-jährige Schneider Johann Preißendörfer gab ebenfalls nach langem Leugnen zu, seit drei Jahren mit zwei Komplizen gewildert zu haben. Zusammen mit Leonard Baldauf und Johann Weismantel habe er zwei Böcke, ein Reh und einen Hasen geschossen. Als Mittelloser kam er mit zwei Monaten Arrest und einer Tracht Prügel davon.

An acht aufeinander folgenden Sonn- und Feiertagen bei Wasser und Brot „eingetürmt“ wurde der 52-jährige Johann Krutsch. Er gab zu, im letzten Winter im thüngischen Wald Holz gefällt und dabei eine Flinte mitgenommen, aber nicht getroffen zu haben.

Im November 1803 gab es weitere Festnahmen. In Aura wurde Johann Adam Weikinger inhaftiert, den der Altengronauer Forstläufer als den erkannte, der im Jahr zuvor auf ihn geschossen hatte. Weikinger wurde von der Regierung zu Hanau „als Wilddieb erkannt“ und zu einjähriger Eisenstrafe verurteilt. Bei dem nach Schüssen im Wald verhafteten Bernhard Röder fanden sich im Keller Wildhaare.

 
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