Er hatte Hunderte von Bildern und zahlreiche Videos mit Kinderpornographie auf seinem Computer und auf zwei Smartphones gespeichert und einen Teil davon auch verschickt. Vor dem Amtsgericht in Gemünden kam ein 41-jähriger Mann aus dem Landkreis Main-Spessart trotz des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften in 27 Fällen mit einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von zwei Jahren davon. Die Milde resultierte auch daraus, weil seine Familie ohne ihn vollends zusammenbrechen könnte.
Die Beweislast gegen den Familienvater war erdrückend: Bei einer Hausdurchsuchung im August 2018 mit Sicherstellung von Computern, Smartphones und Datenträgern wurden Belege für 772 Fotos und 75 Videos mit Kinderpornografie gefunden. Ein 51-jähriger IT-Experte, den die Polizei beauftragt hatte und der zur Verhandlung des Schöffengerichts eigens aus Unterhaching anreiste, ging im Zeugenstand detailliert auf die Dateien ein. Er bestätigte letztlich, dass der Großteil über eine in Deutschland eher unbekanntes Messenger-App bezogen und an insgesamt 27 Personen verschickt wurde. Auch habe der Angeschuldigte eine Internetplattform genutzt hat, die vor allem von Jugendlichen zum anonymen Chaten genutzt wird.
Rund ein Drittel der Bilder zeigte nackte Kinder in aufreizenden Posen, der Großteil jedoch schweren sexuellen Missbrauch durch erwachsene Männer. Die Auswertung erfolgt heutzutage mit forensischen Suchprogrammen auf Basis von eindeutigen Prüfsummen (Hashes), die Bilderflut muss sich niemand anschauen.
Hinweis der Ermittler aus Kiel brachte Polizei auf die Spur
Die Rechner des Familienvaters hatte die Kriminalpolizei Würzburg selbst ausgewertet, dort fand sie einen Teil des Materials in einem Backup. Auf die Spur kam die Polizei dem Mann über einen Ermittlungserfolg der Polizei in Kiel. Sie hatte einen der Adressaten der Zusendungen des 42-Jährige ausfindig gemacht.
Der Angeschuldigte legte noch vor der Beweisaufnahme ein Geständnis ab. Vorher hatte sein Verteidiger vergeblich versucht, eine Verständigung auf eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Monaten zu erreichen, was der Staatsanwalt abgelehnt hatte. Sein Mandant gestand trotzdem und berichtete, alles habe damit begonnen, dass ihm jemand einen Link zu der Gruppe des Messanger-Programms schickte. Dort habe irgendwann jemand ein paar Bilder geschickt und er habe sich nicht groß Gedanken gemacht. Eigentlich hätte er gewarnt sein müssen, denn unter seinen sieben Vorstrafen ist auch ein zwölf Jahre alter Strafbefehl über 1500 Euro wegen Besitzes von Kinderpornografie. Davon hatte er nicht einmal seiner Frau erzählt.
Neben seinem Geständnis ging der Angeschuldigte vor allem auf seine familiäre Situation ein: Seine Frau ist schwer krank, das zweite Wunschkind kam vor drei Jahren mit Handicaps auf die Welt. Zudem hat er sich mit dem Jugendamt und Familiengericht auf Schutzmaßnahmen geeinigt, er ist mit seinen beiden Söhnen nie alleine und schläft auch nicht in einer Wohnung mit ihnen. Ab 2020 hat er eine Psychotherapie in Aussicht, zwei Vorgespräche fanden bereits statt.
Staatsanwalt wollte keine Bewährungsstrafe
Der Staatsanwalt machte deutlich, dass die Weitergabe kinderpornografischer Schriften letztlich den Missbrauch von Kindern fördert. Trotz aller positiven Aspekte beantragte er eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, was eine Strafaussetzung (Bewährung) ausgeschlossen hätte. Der Verteidiger hob dem gegenüber die Einsicht seines Mandanten hervor und dass er sich Hilfe gesucht habe. Zudem stünde trotz sieben Vorstrafen erstmals eine Freiheitsstrafe im Raum. Deshalb sei eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung ausreichend.
Ganz so sahen es Richterin Kristina Heiduck und die beiden Schöffen, letztere rangen zweitweise nach Fassung, aber nicht. Mit zwei Jahren Freiheitsstrafe schöpften sie das Maximum für eine Strafaussetzung aus. Wichtigste Bewährungsauflage ist, dass der Familienvater die Psychotherapie antritt und durchzieht. Von einer Geldzahlung oder Arbeitsstunden als weiteren Auflagen sah das Schöffengericht ab, weil es sich um den Alleinverdiener der Familie handelt. Allerdings legte es die Bewährungszeit auf vier Jahre fest.
"Es ist ihre allerletzte Chance und schon mit der kleinsten Kleinigkeit würden sie das Leben ihrer Familie endgültig zerstören", gab ihm Richterin Kristina Heiduck mit auf dem Weg, denn dann müsste er einsitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wer sich sowas anschaut, ist doch vom Handeln nicht weit weg.