Wegen besonders verwerflicher Handlungen muss sich ab diesem Montag, 9. Oktober, ein Arzt vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten: Nach Angaben von Gerichtssprecherin Felicitas Behütuns soll der Kardiologe bei Untersuchungen in seiner Praxis das Vertrauen herzkranker Patientinnen missbraucht haben.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat den 52-Jährigen der zweifachen Vergewaltigung angeklagt. Außerdem soll er heimlich mit seinem Handy unter dem Schreibtisch einer Frau in den Intimbereich fotografiert haben.
Laut Anklage Untersuchungssituation ausgenutzt
Die Vorfälle liegen teilweise schon bis zu zweieinhalb Jahre zurück. Laut Anklage soll der Arzt während der Ultraschalluntersuchung einer herzkranken Patientin die Hand der Liegenden in seinen Schritt geführt haben.
In den beiden Vergewaltigungsfällen soll der Mann Untersuchungen an den teilweise entkleideten Frauen vorgetäuscht oder ausgenutzt haben. Sobald die Sprechstundenhilfe den Raum verlassen hatte, soll er ihnen ohne medizinischen Grund stimulierend an die Brust und in den Intimbereich gegriffen und sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
Bei Gespräch heimlich Handyfotos gemacht
Dabei habe er abenteuerliche Begründungen vorgetäuscht, heißt es in der Anklageschrift. Eine Patientin soll er gefragt haben, ob sie schon einmal ihren Puls in der Leistengegend gemessen habe. Als sie dies verneinte, nutzte er die Situation zur scheinbaren Demonstration und zum unerlaubten weiteren Vordringen im Intimbereich.
Bei den Ermittlungen waren auch die Handybilder gefunden worden. Laut Anklage hatte der Arzt sie während eines geschäftlichen Gesprächs mit der Außendienstmitarbeiterin eines Labors heimlich unter dem Schreibtisch gemacht. Sie erstattete Anzeige.
Handlungen waren medizinisch überhaupt nicht notwendig
Die Patientinnen waren der Staatsanwaltschaft zufolge zu überrascht, um sich gegen das Tun des Mediziners zur Wehr zu setzen. Sie geht davon aus, dass dem 52-Jährigen bewusst war, dass diese Handlungen medizinisch nicht indiziert waren.
Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. Das Urteil wird bereits für Dienstag erwartet.