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Raum Lohr
Polizeibericht Lohr: Schaufenster am ehemaligen Kupsch am Marktplatz eingeschlagen
Unbekannte schlugen am Samstag eine Schaufensterscheibe im ehemaligen Kupsch-Markt am Marktplatz in Lohr ein. Die Polizei sucht nach Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können (Symbolbild).
Foto: Johannes Kiefer | Unbekannte schlugen am Samstag eine Schaufensterscheibe im ehemaligen Kupsch-Markt am Marktplatz in Lohr ein. Die Polizei sucht nach Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können (Symbolbild).
Bearbeitet von Dorothea Fischer
 |  aktualisiert: 10.02.2024 11:55 Uhr

Am Samstag um 17.40 Uhr wurde eine Schaufensterscheibe am Marktplatz in Lohr eingeschlagen. Das Erdgeschoss im Geschäftshaus, in dem früher der Lebensmittelmarkt Kupsch war, steht derzeit leer und wurde entkernt. Die Scheibe, die 1,3 Meter breit und etwas mehr als zwei Meter hoch war, ging vollständig zu Bruch und brach aus dem Rahmen. Ein Zugang in das Gebäude war somit möglich.

Von wem und warum die Scheibe eingeworfen wurde, ermitteln die Polizeibeamten derzeit. Während die Tat passierte, stand eine Gruppe von mindestens acht Jugendlichen nahe des Gebäudes. Ob sie etwas damit zu tun hatten, ist noch nicht geklärt. Die Höhe des Schadens schätzt die Polizei auf etwa 1000 Euro. Zur Sicherung der Scheibe wurde die Feuerwehr Lohr alarmiert. Sie verschalte die Scheibe mit Holzplatten.

Die Polizeiinspektion Lohr bittet um Hinweise unter Tel.: (09352) 874130 oder per E-Mail: pp-ufr.lohr.pi@polizei.bayern.de

Fahren ohne Versicherung

Am Samstag um 14.40 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Lohr der Fahrer eines E-Scooters in der Ladestraße auf. Der 29-Jährige hatte auf seinem E-Scooter noch die grüne Versicherungsplakette aus dem Jahr 2022 kleben. Eine neue Versicherung mit schwarzer Plakette hatte er noch nicht abgeschlossen. Den Scooter hatte er erst Ende 2022 gekauft. Der Fahrer war der Annahme, dass seine Versicherung zwölf Monate gültig sei. Dies ist jedoch falsch. Ein Versicherungskennzeichen ist immer nur maximal ein Jahr und nur für den Zeitraum vom 1. März bis zum 28. Februar gültig. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

 
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