Immer noch zu wenig bekannt ist den Haltern von Eseln und Pferden (Equiden), dass ihre Tiere einen Pass besitzen müssen. Dieser muss dem Tier, seit einer Änderung der Viehverkehrsverordnung im vergangenen Jahr, nach dem Tod bei der Abholung in das Tierkrematorium/die Tierbeseitigungsanstalt mitgegeben werden, um dann ungültig gemacht werden zu können. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.
Bereits seit dem 1. Juli 2009 müssen alle Equiden, die in der EU gehalten werden, einen Equidenpass besitzen. In Deutschland gehaltene Tiere werden mit einem Transponder gekennzeichnet und in eine zentrale Datenbank eingetragen. Alle Pferde- und Eselbesitzer sind gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften zur Anzeige ihrer Haltung im zuständigen Veterinäramt verpflichtet, heißt es in der Meldung weiter.
Wo ist der Equidenpass erhältlich
Der Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis, sondern ein Begleitdokument, das der Identifikation des Tieres zum Beispiel bei Turnieren, einem Besitzerwechsel oder gegenüber Behörden dient. Er muss das Tier bei jedem Transport begleiten und am Standort des Pferdes (zum Beispiel am Pensionsstall) verbleiben. In ihm werden laut Mitteilung Arzneimittelbehandlungen und Impfungen erfasst und der Status ob das Tier geschlachtet werden darf, oder von der Schlachtung ausgeschlossen ist, hinterlegt. Die Schlachtung eines Equiden ohne Pass ist verboten.
Equidenpässe für Zuchtpferde werden von den anerkannten Züchtervereinigungen für ihre Mitglieder in Verbindung mit der Zuchtbescheinigung für das Pferd ausgestellt. Für alle anderen Pferde, Ponys und Esel, die noch keinen Pass besitzen, ist in Bayern eine Beantragung über den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter möglich. Auf deren Internetseite sind weitere aktuelle Informationen zum Thema zu finden. Verstöße in diesen Bereichen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, endet die Pressemitteilung.