Die Verbreitung des Coronavirus zwingt Staat und Gesellschaft ebenso wie alle Einzelnen zu besonderen Schutzmaßnahmen, schreiben Pfarrer Dr. Edward Zarosa, Pfarrer Richard Englert, Pfarrer Norbert Thoma, Guardian Steffen Behr und Pastoralreferent Dr. Thorsten Kapperer in einer Pressemitteilung.
Deshalb gelten seit 17. März bis voraussichtlich 19. April auch für alle fünf Pfarreiengemeinschaften im Raum Gemünden (Pagus Sinna, Unter der Homburg, Main-Sinn, Sodenberg und An den drei Flüssen) sowie für das Kloster Schönau bis auf Weiteres folgende Regelungen, die Bischof Dr. Franz Jung per Dekret erlassen hat.
Alle Eucharistie-Feiern (siehe Gottesdienst-Ordnung bzw. Mitteilungsblatt) finden weiterhin statt, allerdings nicht öffentlich. Das heißt, dass der Priester in den Anliegen der Menschen die Gebete der Gläubigen der jeweiligen Pfarrei und die Mess-Intentionen stellvertretend in der Eucharistiefeier vor Gott bringt, aber keine Gläubigen den Gottesdienst mitfeiern.
Übertragung im Internet
Wer für die veröffentlichten Messfeiern Intentionen bestellt hat, kann zu gegebener Zeit eine Wieder- beziehungsweise Nachholung mit Gelegenheit zur persönlichen Mitfeier erbitten. Alle Kirchen und Gottesdiensträume bleiben für Einzelbesucher für das persönliche Gebet grundsätzlich geöffnet. Die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen werden (vermutlich aus dem Dom oder aus einer der Gemeinden unseres Bistums) über das Internet übertragen.
Auch die Gottesdienste in den beiden Gemündener Seniorenheimen fallen bis auf Weiteres aus. Alle weiteren liturgischen Feiern (Wort-Gottes-Feiern, Andachten etc.) entfallen. Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requien stattfinden. Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag müssen verschoben werden. Für alle Sonntage danach wird die bayerische Landesregierung die Lage neu bewerten. Erst dann kann auch die Diözese neu entscheiden.
Alle Veranstaltungen im Rahmen der Erstkommunion-Vorbereitung fallen ab sofort bis auf alle Fälle zum 19. April aus. Die Verantwortlichen tragen dafür Sorge, dass alle Erstkommunion-Eltern und Verantwortlichen in den Pfarreien zeitnah informiert und angemessen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Die Krankenkommunion kann nur einzelnen Personen gereicht werden. Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt. Taufen und Trauungen werden verschoben. Ausschließlich Nottaufen sind noch gestattet.
Pfarrbüros telefonisch erreichbar
Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen sind untersagt. Ebenso alle Gremiensitzungen, Treffen, Jugendveranstaltungen und so weiter von kirchlichen Vereinigungen sowie das für den 26. März geplante Zukunfts-Forum in Langenprozelten. Alle Pfarrbüros bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen, sind aber zu den normalen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Alle Pfarrheime bleiben bis auf Weiteres geschlossen und können auch nicht für Privat-Veranstaltungen vermietet werden.
Pastoralreferent Dr. Thorsten Kapperer ist unter Telefon, (09351) 600858, beziehungsweise per Mail ( thorsten.kapperer@bistum-wuerzburg.de) für alle zu erreichen, die grundsätzliche Fragen rund um die Seelsorge im Raum Gemünden haben oder konkrete Hilfe benötigen (zum Beispiel beim Einkauf). Ebenso für alle, die ein seelsorgliches Gespräch wünschen.
Pastoralreferent Fecher stellt allen Pfarreien ein Gebet zur Verfügung, das in den Kirchen ausliegt. "Wir bitten alle um Ihr Gebet, vor allem für alle mit dem Coronavirus Erkrankten sowie für alle Verantwortlichen in Kirche und Staat, die jetzt schwierige Entscheidungen treffen müssen. Dies kann im persönlichen Gebet, in einem Hausgottesdienst oder in einer anderen Weise geschehen," endet die Mitteilung