Die Stadt Karlstadt weist aufgrund des Jahreswechsels in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die bisher für einen Teil der Bewohner der Altstadt in Karlstadt ausgestellten Bewohner-Parkausweise mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Fahrzeugführer, die ab 1. Januar 2022 weiterhin die abgelaufenen Bewohner-Parkausweise verwenden, müssen mit einer kostenpflichtigen Verwarnung von bis zu 40 Euro rechnen.
Dies betrifft auch die erteilten Befahrgenehmigungen für die Fußgängerzone, die ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Etwaige Verstöße können hier sogar mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro geahndet werden.
Wegen des erhöhten Arbeitsanfalls und der Urlaubszeit um die Jahreswende herum , bittet die Stadt um eine rechtzeitige Beantragung, damit die neuen Bewohner-Parkausweise und/oder Befahrgenehmigungen auch noch rechtzeitig aus- und zugestellt werden können.
Im Zuge der Beantragung ist eine aktuelle Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) einzureichen.
Die Beantragung kann formlos per E-Mail: burk@karlstadt.de; Tel.: (09353) 7902-29 oder brune@karlstadt.de; Tel.: (09353) 7902-81, ab dem 15. November erfolgen.