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Gemünden
Onkel und Tante um 133.000 Euro betrogen? Zwei Männer wegen Untreue vor dem Amtsgericht Gemünden
Sie sollen ein altes Ehepaar, das inzwischen gestorben ist, um eine große Summe Geld gebracht haben. Bevor das Urteil fällt, will der Richter noch weitere Zeugen anhören.
Zwei Männer müssen sich vor dem Amtsgericht Gemünden wegen des Verdachts auf Untreue verantworten.
Foto: seb_ra (iStockphoto) | Zwei Männer müssen sich vor dem Amtsgericht Gemünden wegen des Verdachts auf Untreue verantworten.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:21 Uhr

Vor einer kniffligen Aufgabe stand Strafrichter Dr. Sven Krischker in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden. Einem 65-jährigen Mann und dessen 37 Jahre alten Sohn, beide aus dem Odenwald, wird Untreue vorgeworfen. Sie sollen sich unrechtmäßig an einem mittlerweile gerstorbenen älteren Ehepaar aus dem Raum Gemünden um 133.000 Euro bereichert haben.

Seit seinem 18. Lebensjahr etwa kümmerte sich der 65-jährige Odenwälder hin und wieder um seinen Onkel und die Tante, die beide in einem Dorf im Raum Gemünden leben und dort eine kleine Land- und Forstwirtschaft betrieben haben. Vor sechs Jahren versuchte das Ehepaar seine Zukunft zu regeln, vor allem für den Fall einer Pflegebedürftigkeit. Jedoch sahen ihre in der Nähe wohnenden "Wunschkandidatinnen" nur wenige Möglichkeiten zu helfen. Somit kam der im etwa 120 Kilometer entfernt lebende Mann aus dem Odenwald ins Gespräch.

Auch er hatte wegen der Entfernung Bedenken, konnte sich aber vorstellen, die Tätigkeiten zusammen mit seinem Sohn zu übernehmen. Damit zeigten sich alle Beteiligten einverstanden. Mit einem notariellen Übergabevertrag wurden die Rechte und Pflichten aller festgelegt. Dafür bekamen der Neffe und dessen Sohn Haus, Hof, Felder und Wald des Ehepaares, sie durften aber ohne Zustimmung keine Veräußerungen oder Veränderungen vornehmen. Zudem erhielten die beiden eine Kontovollmacht.

Ehepaar als sparsam, fast schon geizig beschrieben

Als es schon einige Zeit kaum noch oder gar keine Zinsen mehr auf Anlagevermögen gab, entschloss sich der fast 90-jährige Senior, sein Depot bei der Sparkasse aufzulösen. Und hier gehen die Schilderungen des Neffen mit seinem Sohn und die der drei Zeuginnen aus dem Ort weit auseinander. Die beiden Odenwälder schilderten dem Gericht, dass der Senior mit dem Sohn seines Neffen zur Bank gefahren ist und 65.000 Euro in bar abgehoben hat. Nach Einkäufen und einem Besuch im Wald soll der alte Herr dann das Geldpaket an den 37-Jährigen mit den Worten: "Das ist für euch. Ihr bekommt es sowieso einmal", übergeben haben.

"Kann nicht sein", sagen dagegen die Zeuginnen. Übereinstimmend beschrieben sie das alte Ehepaar als "nicht nur sparsam, sondern regelrecht geizig". Niemals hätten die beiden Geld verschenkt. Einer Frau, die sich seit vielen Jahren um alle schriftlichen Angelegenheiten des Ehepaares gekümmert und nun die Rechtsnachfolge übernommen hat, haben die alten Leute den "Verlust" der 65.000 Euro erklärt, worauf diese mit den Eheleuten einen Rechtsanwalt kontaktiert haben. Dieser konnte auch erfolgreich die Rückzahlung der Summe gerichtlich durchsetzen.

Jedoch mussten die fast 90 Jahre alten Leute bei dem Anwaltstermin einen weiteren Rückschlag hinnehmen. So kam ans Tageslicht, dass der Senior seinem Neffen einmal 60.000 Euro in bar übergeben, damit dieser das Geld bei einer Bank im Odenwald anlegen soll. Kontoauszüge habe es aber nie gegeben, weil der Neffe gleich nach dem Übergabevertrag alle Konten auf Online-Banking umgestellt hat.

Fortsetzung der Verhandlung im September

Aus dem Haushalt der Eheleute soll der Neffe zudem 8000 Euro, die in einer Schublade aufbewahrt wurden, an sich genommen haben. Als die Ehefrau einmal den Neffen beim Durchstöbern ihrer Schränke überrascht hat, soll dieser gesagt haben: "Halt's Maul, das gehört sowieso schon alles uns".

Um die Wahrheit herauszufinden, sollen in einer Fortsetzungsverhandlung weitere Zeugen gehört werden. Hierbei wird es auch um die Frage gehen, wie weit die Geschäftsfähigkeit der Eheleute zum fraglichen Zeitpunkt bestand. Der Termin der nächsten Verhandlung ist auf Freitag, 7. September, um 10 Uhr festgesetzt worden.

 
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