
Aus 4000 Euro Geldstrafe wurden am Ende 1000 Euro. Verhängt wurde sie vom Gemündener Amtsgericht gegen eine 48-jährige Frau, die als Pflegefachkraft gearbeitet hat, obwohl sie offenbar nicht über die geforderte Qualifikation verfügt. Ein Zeugnis soll gefälscht worden sein, weshalb die Frau, die jetzt von Hartz IV lebt, wegen Urkundenfälschung und Betrug angeklagt war.
Von 1990 bis 1993 hat die Frau aus dem Altkreis Karlstadt in Lübeck eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht. Mit dem Qualifizierungsnachweis wurde sie zunächst in einer Senioreneinrichtung in Dettelbach und ab Mai 2019 in einer Einrichtung in Marktheidenfeld als Pflegefachkraft gearbeitet. Ihre Bruttovergütung betrug 3400 Euro.
Leitung der Einrichtung kamen Zweifel
Anfang des Jahres kamen der Leitung ihrer jüngsten Arbeitsstelle nach einigen Vorfällen jedoch Zweifel an der Qualifikation der Frau, die zuvor ausnahmslos im Nachtdienst tätig war. "Sie war viel im Haus unterwegs, hat sich bei Fragen Rat bei einer Auszubildenden geholt, vergessen Patienten die Medikamente zu geben", listete die Chefin als Zeugin vor Gericht auf. Bei der genaueren Überprüfung des Ausbildungszeugnisses einer Einrichtung in Schleswig-Holstein, ergaben sich ebenfalls Auffälligkeiten. Eine Nachfrage beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste in Kiel ergab schließlich, dass am fraglichen Tag eine Prüfung zur Krankenschwester stattgefunden hat, der Name der Angeklagten jedoch nicht in der Teilnehmerliste aufgeführt ist.
Das hatte zur Folge, dass die Heimleitung eine fristlose Kündigung gegenüber der Frau aussprach und sie rückwirkend mit ihrem Arbeitsbeginn in den Stand einer Pflegehilfskraft mit einem Monatsbruttogehalt von 1975 Euro einstufte. Daraufhin verlangte der Heimbetreiber von der früheren Beschäftigten eine Rückzahlung von 11 400 Euro für zu viel bezahlte Gehälter.
Verteidiger: Vollstreckung eines Titels unmöglich
Allerdings wurde nach Ansicht der Verteidigung dieser Betrag nur ungenau ermittelt und wurden geleistete Überstunden und noch zustehender Erholungsurlaub der Mandantin nicht angerechnet. Deshalb beantragte der Verteidiger, von der Einziehung von Wertersatz abzusehen. Eine genaue Aufrechnung erschien Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel "nicht möglich oder nur mit sehr hohem Aufwand" zu bewältigen. Außerdem verwies er auf die familiäre und wirtschaftliche Situation seiner Mandantin, die die Vollstreckung eines Titels unmöglich mache.
Im Vorfeld hatte das Gericht einen Strafbefehl über 4000 Euro (100 Tagessätze zu 40 Euro) gegen die Frau verhängt. Diese legte Einspruch ein. In der Verhandlung beschränkten Verteidiger und Angeklagte diesen dann auf die Rechtsfolgen und die Höhe der Tagessätze. Dem gab das Gericht unter Vorsitz von Strafrichter Dr. Sven Krischker statt. Er verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze zu 10 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.