Gemünden
Ohne Qualifikation als Pflegefachkraft im Seniorenheim gearbeitet
Das Zeugnis erwies sich als gefälscht. Das Gericht milderte den Strafbefehl gegen die mittlerweile von Hartz IV lebende Frau ab. Zudem hat der Arbeitgeber hohe Forderungen.
Aus 4000 Euro Geldstrafe wurden am Ende 1000 Euro. Verhängt wurde sie vom Gemündener Amtsgericht gegen eine 48-jährige Frau, die als Pflegefachkraft gearbeitet hat, obwohl sie offenbar nicht über die geforderte Qualifikation verfügt. Ein Zeugnis soll gefälscht worden sein, weshalb die Frau, die jetzt von Hartz IV lebt, wegen Urkundenfälschung und Betrug angeklagt war.
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