"Es gibt wenig Spielraum" bemerkte Landrat Thomas Schiebel im Wirtschaftsausschuss zur künftigen Höchstspannungsleitung "Südlink". Auf Antrag von Kreisrat Gerhard Kraft sollte in der Sitzung über die von den Netzbetreibern bei der Bundesnetzagentur eingereichte Vorschlagstrasse berichtet werden. Das übernahmen Thomas Wagner von Tennet und Bernd Lang von Transnet BW.
Wirklich neu waren die Informationen aber nicht. Thomas Wagner erklärte grundsätzlich, dass in den letzten zwei Jahren mehrere Korridore in insgesamt 140 Kriterien wie Artenschutz, Bauleitplanung der Kommunen, Wasserschutz oder Umweltauswirkungen verglichen wurden. Ergebnis war eben der nun eingereichte Vorschlagstrassenkorridor (samt einen Alternativkorridor). Damit die für 2025 geplant Inbetriebnahme gelingen kann, werde während der Genehmigungsphase bei der Bundesnetzagentur von den Netzbetreibern schon das Planfeststellungsverfahren vorbereitet, mit Kartierung der Tier- und Pflanzenwelt, Baugrunduntersuchungen, Begehungen mit den Kommunen und so weiter.
34 Meter breiter Verlegestreifen
Während die Vorschlagstrassenkorridore einen Kilometer breit sind, wird für die spätere Leitung ein 34 Meter breiter Streifen benötigt. In diesem werden vier Kabelpaare verlegt. Meist in offener Bauweise (Aufgraben mit Bagger), abschnittweise aber auch in geschlossener Bauweise (Spülbohrverfahren mit Schutzrohr). Letzteres ist über maximal einen Kilometer am Stück möglich. Wenn die Leitung einmal liegt, kann die Trasse bis auf Wald landwirtschaftlich genutzt werden, darf aber nicht bebaut werden.
Die Technik an sich – Gleistromübertragung mit 325 Kilovolt – ist laut Thomas Wagner auch nicht neu. 1500 Kilometer derartiger Leitungen seien bereits verlegt und seit zehn Jahren in Betrieb. Deshalb konnte er auch die Frage von Kreisrat Richard Krebs nach Auswirkungen für die Landwirtschaft kurz und knapp beantworten: Bislang sei keine einzige Fläche mit Ertragsminderung bekannt. Dazu erklärte er, die Kabel in der Erde würden sich bei tagelanger Vollast nur auf 40 Grad Celsius erwärmen. Grundsätzlich hafte der Betreiber in Sachen Einbußen und andere Schäden durch die Leitung aber auf unbestimmte Zeit.
Mit Grundbesitzern noch keine Vorverträge
Gefragt wurde im Gremium auch, ob mit den Grundstückseigentümern bereits Vorverträge geschlossen werden. Das sei nicht möglich, weil diese Tennet und Transnet BW bislang gar nicht bekannt sind. Zur Frage, ob die Wartung der künftigen Erdleitung an lokale Unternehmen oder zentral an nur eine Firma vergeben werden, hieß es diplomatisch, es fielen kaum Wartungsarbeiten an.
Mit "wenig Spielraum" meinte der Landrat, dass der Bedarf für Südlink durch ein Bundesgesetz festgelegt sei, darüber zu diskutieren bringe nicht viel. "Herr und Wächter des Verfahrens" sei die Bundesnetzagentur. Dennoch seien der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden im Verfahren eng eingebunden. Zudem habe sich der Kreis bekanntlich dem Trägerverein "Hamelner Bündnis" angeschlossen.