Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken beabsichtigt, Anfang 2021 in der Gemarkung Karbach ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz anzuordnen. Das Verfahren soll der Neuordnung von Wald sowie dem Ausbau von einigen übergeordneten landwirtschaftlichen Wegen, sogenannten „Kernwegen“, dienen.
Betroffen hiervon sind alle Eigentümer, die im Privatwald in Karbach Grundeigentum haben oder Eigentümer von an die Kernwege angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sind, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. Zur Information liegt eine eine ausführliche Beschreibung des geplanten Flurbereinigungsverfahrens (Projektbeschreibung mit Karten) noch bis einschließlich 24. Februar während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld zur Einsichtnahme für die voraussichtlich betroffenen Grundeigentümer aus.
Die Projektbeschreibung enthält neben den bisherigen Ergebnissen aus der Vorbereitung des Verfahrens auch dessen Ziele, die Gebietsabgrenzung und eine Abschätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung.
Diese Bekanntmachung sowie die Projektbeschreibung können innerhalb von vier Monaten ab dem 25. Januar auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ / „Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554), sowie auch auf der Homepage des Marktes Karbach unter „Waldflurbereinigung“.
Videokonferenz
Darüber hinaus bietet das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken an, in einer Videokonferenz am Dienstag, 9. Februar, ab 17 bis 19 Uhr über das geplante Verfahren zu informieren. Hierzu können sich Grundeigentümer an das ALE Unterfranken wenden und ihre E-Mail-Adresse mitteilen. Ansprechpartner ist Joachim Mair, Tel.: (0931) 4101480. Oder schriftlich an Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg oder per E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de
Die Teilnehmer erhalten dann einen Link zur Anmeldung für die Videokonferenz.
Bei entsprechender Nachfrage wird gegebenenfalls auch ein Sprechtag (mit Voranmeldung) angeboten. Voraussichtlich im Frühjahr 2021 wird dann die Anordnung des Verfahrens durch Beschluss des Amtes für Ländliche Entwicklung erfolgen.