In seiner jüngsten Sitzung sprach der Uettinger Gemeinderat unter anderem über die Entwässerungssatzung, die Sanierung von Feldwegen und zwei Neuerungen im Uettinger Freibad: Dort soll über dem Sandkastenbereich für die kommende Saison ein Sonnenschutz angebracht werden, damit insbesondere Kleinkinder vor zu hoher Sonneneinstrahlung geschützt werden. Außerdem wurde die Haus- und Badeordnung aus dem Jahr 1991 aktualisiert.
Da der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. April Änderungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren beschlossen hat, musste die Beitrags- und Gebührensatzung angepasst werden. Die Schmutzwassergebühr wurde von 2,75 Euro auf 2,90 Euro pro Kubikmeter erhöht, die Niederschlagswassergebühr wurde von 0,30 Euro auf 0,25 Euro pro Quadratmeter gesenkt. Die neue Satzung tritt zum 1. Juli in Kraft.
Im südlichen Ortsbereich auf Höhe der Biogasanlage befinden sich zwei Feldwege in sehr schlechtem Zustand, die dringend saniert werden müssen. Die Kosten hierfür liegen bei ungefähr 20 800 Euro. Die Jagdgenossenschaft wird sich mit 10 000 Euro an den Kosten beteiligen.
Gemeinde will keine Aufgaben privatisieren
Bei den Straßenbauarbeiten in der Raiffeisenstraße und Wagnersgasse sind einige Grenzzeichen verloren gegangen. Da im Auftrag der Straßenbaufirma seinerzeit keine Grenzsicherungsmaßnahmen enthalten waren, muss die Gemeinde die Kosten dafür tragen, dass das Vermessungsamt sie wiederherstellt. Dafür fallen Kosten von ungefähr 10 000 Euro an.
Das Landratsamt hat darum gebeten, zu prüfen, ob gemeindliche Aufgaben privatisiert werden können. Hierbei geht es um Aufgaben in den Bereichen Wasserversorgung, Entwässerungsanlagen, Bauhof, Winterdienst und Grünpflege. Der Gemeinderat war der Meinung, dass hierbei keine Kostenersparnis möglich sei: Private Unternehmen wollten immer Gewinn erwirtschaften, während die Gemeinde nur kostendeckend arbeite. Außerdem sei die Reaktionszeit beispielsweise im Winterdienst bei der Gemeinde kürzer. Die Grünpflege wurde bereits teilweise an private Unternehmen vergeben. Die Räte waren der Meinung, dass eine Zusammenlegung kommunaler Aufgaben sinnvoller wäre und beschlossen, keine weiteren gemeindlichen Aufgaben zu privatisieren.
Aufgrund der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) aus dem Jahr 1999 sind Gemeinden dazu verpflichtet, die Feuerbeschau in Sondergebäuden wie Versammlungsräumen, Kirchen, Gaststätten, Kindergärten und Schulen durchzuführen. Die Durchführung liegt im Ermessen der Gemeinde, wird die Prüfung unterlassen, besteht allerdings ein höheres Haftungsrisiko für die Gemeinde. Bei konkreten Anhaltspunkten für gefährliche Zustände muss eine Feuerbeschau durchgeführt werden. Die FVB von 1999 tritt am 30. Juni 2019 außer Kraft. Sobald die Folgeverordnung in Kraft getreten ist, wird die Gemeinde darüber entscheiden, wie und in welchem Umfang die Feuerbeschau zukünftig stattfindet.