Der Neuendorfer Gemeinderat hat sich kürzlich mit diversen Themen beschäftigt. Los ging es mit dem Kindergarten St. Sebastian I: Das Gremium billigte hier einstimmig einen Antrag des Caritas-Kreisverbandes Main-Spessart, des neuen Betreibers des Kindergartens St. Sebastian, zum Gewichtungsfaktor für Kleinkinder. Bislang wurden ab Oktober geborene Kinder bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor zwei bei der Bemessung des Personalschlüssels gewichtet, wenn sie in diesem Monat ihr drittes Lebensjahr vollendeten. Nach einer Gesetzesänderung gilt das jetzt auch für "Septemberkinder", wenn die Gemeinde zustimmt.
Beim Kindergarten St. Sebastian II gab es Überlegungen, die Leistungsphasen drei und vier (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die Sanierung und Erweiterung der Einrichtung "freihändig" an ein Architekturbüro zu vergeben. Die lassen sich jedoch laut Bürgermeister Karlheinz Albert nicht umsetzen. Denn der Schwellenwert von 25.000 Euro für das Honorar werde überschritten. Eine öffentliche Ausschreibung sei nötig, die ein Büro übernehmen solle, "um keine Fehler zu machen". Für die nächste Gemeinderatssitzung kündigte der Bürgermeister einen Sachstandsbericht zum Projekt an.
Wer vom hohen Gras gestört ist, soll selbst die Sense in die Hand nehmen
Albert haben Beschwerden erreicht, dass Grundstücke, die fürs Parken genutzt werden, nicht gemäht worden seien. "Es sind immer die gleichen Leute, die sich beschweren", so der Bürgermeister. Eine bevorzugte Behandlung würden sie nicht bekommen: "Wen das Gras stört, soll eine Sense nehmen."
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung waren die neuen Ortstafeln für Neuendorf und Nantenbach, die die verblichenen alten ersetzen sollen, und diverse Schilder, die laut Bürgermeister am Sitzungstag geliefert wurden. Der Bauhof werde sie zeitnah montieren. Die Kosten bezifferte Albert auf 2695 Euro.
Auch die neuen Stehtische und anderes Mobiliar für die Schönrainhalle sind geliefert worden. Albert bescheinigte den Tischen eine "gute Qualität".
Einstimmig votierte das Gremium außerdem für die Errichtung eines 3,35 mal 5,5 Meter großen Wintergartens an der südwestlichen Ecke eines Anwesens an der Straße "Am Thürlein". Die Abstimmung war notwendig, weil der Bauplan die Abweichung von einer Abstandsgrenze vorsieht.