
Die 36-jährige in Erlenbach wohnende Kerstin Schwarz ist neue Schulleiterin der Mittelschule Zellingen, zu der auch die Gemeinde Retzstadt gehört. Zugleich ist die Mittelschullehrerin Leiterin des Medienzentrums MSP. Das Medienzentrum unterstützt die Schulen beim Unterricht durch die Versorgung mit aktuellen und didaktisch ausgewählten digitalen Medien.
Kerstin Schwarz nutzte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Retzstadt die Gelegenheit, sich vorzustellen sowie ihre Zukunftsvisionen über die Zellinger Mittelschule dem Gemeinderatsgremium und Bürgermeister Karl Gerhard näherzubringen.
Ihre aktuellen Tätigkeiten umfassen die Fachberatung Umwelt MSP sowie die BNE Beratung Unterfranken ("Bildung für nachhaltige Entwicklung") für Mittelschulen. In ihrer vorherigen Tätigkeit war sie Beraterin für digitale Bildung für Main Spessart und die Stadt Würzburg, Ankerperson der Digitalen Schule der Zukunft für Mittelschulen in Unterfranken und hatte Lehraufträge an der Uni Würzburg.
Zur Zellinger Mittelschule sagte sie, dass diese als offene Ganztagsschule eine sehr flexible Unterrichtsgestaltung ermögliche und daher gut aufgestellt sei. Eine Bestandsaufnahme erfolgte bereits, zwei Räume hätten eine digitale Ausstattung und die Lehrerausstattung sei auch ausreichend.
Stärkung der Innenentwicklung
Bürgermeister Karl Gerhard informierte, dass die bereits seit 11. November 2022 bestehende Neufassung der Richtlinie zur Förderung privater Maßnahmen im Innenbereich durch die Gemeinde Retzstadt zum 1. Dezember auslaufe. Eine Weiterführung dieser Maßnahmen mit entsprechender Förderung stand allem Anschein nach von Anfang an außer Frage, sodass ohne große Diskussion die Weiterführung der bisherigen Maßnahmen einstimmig beschlossen wurden. Dies bedeutet für Verkäufer von Grundstücken unter anderem, dass die gemeindliche Förderung 55 Euro je Geschossfläche, maximal 11.000 Euro je Anwesen beträgt. Dies gilt jedoch nur, wenn innerhalb von vier Jahren nach Veräußerung (Abschluss Kaufvertrag), genutzter Wohnraum entsteht, egal wer diesen Wohnraum nutzt.
Für den Bau eines neuen Wohnhauses im Fördergebiet erhält der Bauherr die gleiche Förderung, wenn nicht bereits der Veräußerer des betreffenden Grundstücks die Förderung durch die Gemeinde erhalten hat. Damit erhofft man sich die Vermeidung einer Doppelförderung
Maximal 6000 Euro Kinderförderung
Der Förderbetrag erhöht sich pro Kind um 2000 Euro, jedoch höchstens um 6000 Euro (bei drei Kindern). Dies gilt für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung lebend geboren sind oder innerhalb der ersten drei Jahre nach Antragstellung geboren werden (Nachweis Geburtsurkunde), das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der jeweils geförderten Wohneinheit der Grundstückseigentümer (Eltern) wohnen. Diesen Kinderzuschuss erhält jedoch nur der Bauherr, nicht der Veräußerer des Grundstückes. Als Baubeginn wird definiert, dass bei dem Neubau die Bodenplatte hergestellt ein muss.
Für die Förderung eines bestehenden Gebäudes müssen unter anderem folgende Voraussetzungen gegeben sein: Das dem Förderantrag zu Grunde liegende Gebäude muss im Geltungsbereich liegen und mindestens 40 Jahre alt sein. Auch hier beträgt die Förderung 11.000 Euro. Außerdem müssen im Gebäude bauliche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens 20 Mal so hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss.