zurück
LOHR
Neue Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen
Redaktion Süd
 |  aktualisiert: 26.04.2023 23:45 Uhr

In der Jahresversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Lohr informierte der Vorsitzende Christoph Thremer über die Tätigkeiten des Vereins im vergangenen Jahr. Das Beratungsangebot des Vereins bilde den Schwerpunkt der Aktivitäten des Vereins. Der Wunsch nach rechtlicher Beratung in Miet- und Wohnungseigentumssachen sei überwiegend Motivation dafür, dem Ortsverein beizutreten. Kassiererin Christina Stiege berichtete, dass die Zahl der Mitglieder auf 282 angewachsen sei.

Thremer, der seit mehr als zwölf Jahren im Amt ist, meinte, das sei der höchste Mitgliederstand in der Zeit seiner Vereinsführung. Dabei hätten sich im Laufe der Jahre die Schwerpunkte des Vereins verschoben. In früheren Jahren seien gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten fester Bestandteil des Vereinslebens gewesen. Im Laufe der Zeit habe man jedoch feststellen müssen, dass das Interesse an derartigen Gemeinschaftsaktivitäten aufgrund einer Verjüngung der Mitgliederstruktur gesunken sei. Dafür stehe heute der Informationsbedarf im Fokus.

Webseite wichtig

Neben der persönlichen Beratung vor Ort sei dabei die Webseite des Vereins ein wichtiges Hilfsmittel. Die Seite www.haus-und-grund-lohr.de wird vom Hauptverband aktualisiert und informiert neben der neunmal im Jahr erscheinenden Mitgliederzeitschrift „über alles, was Haus- und Grundeigentümer wissen müssen“, so Thremer.

Der BGH hat die Rechtsprechung zur Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundlegend geändert, erklärte Thremer. Mit Urteil vom 18. März hält der BGH die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung für unwirksam. Die in vielen Verträgen zu findenden „Quotenklauseln“ sind nach dem BGH ebenfalls nichtig. Vermieter bekommen in der Regel keinen finanziellen Ausgleich mehr, wenn das Mietverhältnis endet, bevor Schönheitsreparaturen durchzuführen wären. Haus & Grund hat seine Mietvertragsformulare bereits der neuen Rechtsprechung angepasst. Dies bedeutete jedoch im Ergebnis, dass Umfang und Inhalt der Überwälzung von Schönheitsreparaturen einzuschränken waren.

Haus & Grund Deutschland fordert eine gesetzliche Regelung, nach der Schönheitsreparaturen künftig Sache des Mieters seien.

Neubau zu fördern

Aktuelle Gesetzesänderungen standen im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Die Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen, Änderungen des Schornsteinfegerwesens und vieles mehr wurden erläutert und diskutiert. Einen Schwerpunkt legte die Vorsitzende auf die neuen Vorschriften zum Energieausweis. Denn der Ausweis muss in Zukunft bei jeder Neuvermietung, bei jedem Verkauf einer Immobilie dem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Jetzt ist der späteste Zeitpunkt, einen Energieausweis für die vermietete oder zu verkaufende Immobilie ausstellen zu lassen. Öffentliche Wohnungsanzeigen müssen künftig bestimmte Angaben zur Energieeffizienz enthalten, insbesondere die Art des Energieausweises, der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs, der Energieträger, mit dem das Gebäude beheizt wird, das Baujahr sowie die Energieeffizienz.

Kirchhoff, argumentierte, mehr bezahlbarer Wohnraum könne nur durch eine Förderung des Wohnungsneubaus geändert werden – die Mietpreisbremse trage zu einer Verknappung des Angebots und zu steigenden Mieten bei.

Die Mietpreisbremse werde keine Entlastung bringen, sondern dazu führen, dass sich die Situation zuspitzt. Diese Schlussfolgerungen würden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Gutachten „Aktuelle Mietenentwicklung und ortsübliche Vergleichsmiete“ bestätigt. „Der Bundesregierung ist zu raten, die Forschungsergebnisse aus ihrem eigenen Haus ernst zu nehmen, soll nicht die Wohnungssituation gerade in den Ballungsgebieten weiter verschärft werden“, so Kirchhoff.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lohr
Redaktion Süd
Beratungsangebote
Bundesgerichtshof
Mietpreisbremsen
Schönheitsreparaturen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top