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Oberndorf
Neue rechtliche Grundlagen für den Abwasserverband
Ernst Dürr
Ernst Dürr
 |  aktualisiert: 18.09.2021 03:26 Uhr

In der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Esselbachgrund (AVE) ging es um die rechtlichen Rahmenbedingungen. Helmut Fuchs, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, hatte dazu drei Entwürfe vorbereitet.

Zunächst erläuterte er die Verbandssatzung, die auf der Basis der letztgültigen Satzung von 2015 erstellt worden war. Erneut aufgenommen wurden mehrere zwischenzeitlich erfolgte Änderungen, die mangels vorgeschriebener Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig geworden worden. Dazu gehört auch die Aufteilung der Investitionskosten an der Kläranlage. Hier muss die Gemeinde Esselbach derzeit 55 Prozent tragen, die Gemeinde Bischbrunn 45 Prozent. Basis hierfür ist der Trinkwasserverbrauch.

Thomas Fuhrmann regte an, das Verhältnis bald wieder überprüfen zu lassen. Fuchs wird den Entwurf nun mit dem Landratsamt-Main-Spessart abstimmen, so dieser dem Gremium in der nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Zweckvereinbarung wurde notwendig

Ein weiterer Entwurf betraf die Geschäftsordnung. Sie regelt beispielsweise, dass die Gemeinden ihre entsandten Vertreter anweisen können, wie sie abzustimmen haben. Auch werden darin die Befugnisse des Vorsitzenden festgelegt, wie etwa die Vergabe von Aufträgen bis zu 8000 Euro. Sitzungseinladungen können künftig schriftlich oder per Mail versandt werden, je nachdem wie das einzelne Verbandsversammlungsmitglied dies wünscht. Die Versammlung nahm die Geschäftsordnung einstimmig an.

Aufgrund der Führung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des AVE durch die VG Marktheidenfeld wird eine Zweckvereinbarung notwendig, die dies regelt. Für die Übernahme der Tätigkeiten erhält die VG jährlich einen Verwaltungskostenanteil von 10 400 Euro. Auch diese Zweckvereinbarung votierte das Gremium einstimmig positiv. Bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld ist aktuell Bastian Betz für den AVE zuständig.

Störfall bei der Tropfkörperanlage

Ebenso einmütig beschlossen die Verbandsräte wie im vergangenen Jahr die erneute Beauftragung der Entsorgung des Klärschlamms durch die Firma Klärschlammverwertung Wedel aus dem mittelfränkischen Ansbach.

Vorsitzender Wilhelm Väth informierte in seinem Bericht, dass ein Antrag auf erneute wasserrechtliche Genehmigung der Kläranlage beim Landratsamt eingereicht wurde. Erforderlich ist dies, da die Erlaubnis zur Einleitung in den Wachenbach am Jahresende 2021 endet. Mitte August habe es für eine Woche einen Störfall bei der Tropfkörperanlage gegeben. In einer Besprechung in der Kläranlage mit Projektleiterin Barbara Retamal Pucheu und Diplom-Ingenieur Bernd Haberkern vom Büro Hydroingenieure ging es um defekte Rohre und ein notwendiges Betongutachten im Tropfkörperbereich. Nach Einschätzung der Berater werden dabei in den kommenden zwei Jahren Kosten im sechsstelligen Bereich auf den AVE zukommen.

 
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