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Retzstadt
Ein Wein namens "Der Schäfer" aus Retzstadt - Gemeinderat stimmt zu
Der Gemeinderat Retzstadt befürwortete einstimmig den Antrag des Weingutes Rudolf May auf Eintrag der beiden Gewanne "Himmelspfad" und "Der Schäfer" in die Weinbergsrolle. Damit erlangt das Weingut die Berechtigung zur Nennung der beiden Namen auf den jeweiligen Flaschenetiketten.
Foto: Ernst Schneider | Der Gemeinderat Retzstadt befürwortete einstimmig den Antrag des Weingutes Rudolf May auf Eintrag der beiden Gewanne "Himmelspfad" und "Der Schäfer" in die Weinbergsrolle.
Ernst Schneider
 |  aktualisiert: 22.10.2020 02:16 Uhr

Der Gemeinderat Retzstadt befürwortete einstimmig den Antrag des Weingutes Rudolf May auf Eintrag der beiden Gewanne "Himmelspfad" und "Der Schäfer" (fünf Hektar) in die Weinbergsrolle. Damit erlangt das Weingut die Berechtigung zur Nennung der beiden Namen auf den jeweiligen Flaschenetiketten.

Der Bürgermeister sagte, dass bereits mit Ratsbeschluss vom 26. Januar 2017 der Gemeinderat den Flurnamen der Flurnummern 3820/0 bis 3833/0 von "Langenberg" auf "Himmelspfad" geändert und die Eintragung in der Liegenschaftskartei veranlasste.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat eine neue Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Da die bisherige Verordnung nach 20 Jahren abgelaufen ist muss eine neue Verordnung erlassen werden. Relativ neu ist darin die Festlegung der Reinigungsintervalle, wonach nicht mehr der Samstag als wöchentlicher Reinigungstag gelte, sondern jeweils nach Bedarf zu reinigen sei.

Ein Kampfhund so teuer wie 21 Pudel

Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen eine Erneuerung der Hundesteuersatzung aus dem Jahre 1980 vor. Nach eingehender Diskussion bestimmte das Ratsgremium ohne Gegenstimmen, für den ersten Hund jährlich 35 Euro, sowie für den zweiten und jeden weiteren Hund jährlich jeweils 60 Euro zu erheben. Für Kampfhunde wird der Steuersatz auf einheitlich 750 Euro jährlich festgelegt. Die Verordnung wird im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen öffentlich bekannt gegeben.

Die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung, sowie zur Entwässerungssatzung sind für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 neu festzulegen. Dazu gab der Gemeinderat für beide Satzungen einstimmig einen Empfehlungsbeschluss an das Kommunalunternehmen Retzstadt.

Aufgrund der neuen Kalkulationsdaten, die in Zusammenarbeit zwischen der Firma Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder aus Veitshöchheim und der Verwaltung erstellt wurden, wird sich der Wasserpreis zukünftig in Retzstadt um 0,35 Euro je Kubikmeter erhöhen und auf netto 2,53 Euro/cbm festgesetzt. Auch beim Abwasser werden sich die Gebühren gegenüber der letzten Kalkulationsspanne um 0,63 Euro/cbm erhöhen und auf 3,52 Euro/cbm festgesetzt. Gleichzeitig verringert sich der kalkulatorische Zinssatz für beide Sparten von bisher zweieinhalb Prozent auf jeweils zwei Prozent.

Förderung für die Ortsvereine

Mit Antrag erbat der Musikvereins Retzstadt die Gewährung eines Zuschusses für die Musikausbildung von 43 Musikschülern und Musikschülerinnen für das Rechnungsjahr 2019/20. Dazu führte Bürgermeister Karl Gerhard aus, dass bei Beibehaltung der bisherigen Regelung der Musikverein je Unterrichtsstunde 0,65 Euro erhalten habe. Dies würde für 865 Unterrichtstunden einen Zuschuss von 562,25 Euro betragen.

Auch in den vergangenen Jahren, so der Bürgermeister, hat sich die Gemeinde Retzstadt an der Vereinspauschale für die Sportförderung beteiligt. Aus den Vereinsdaten errechnet sich die Summe der sogenannten Mitgliedereinheiten. Die Gemeinde Retzstadt hat sich bisher den festgelegten Zuschuss des Landkreises Main-Spessart von 0,13 Euro je Mitgliedereinheit mit dem gleichen Wert angeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2020 ergibt sich somit bei 9699 Mitgliedereinheiten ein Zuschuss in Höhe von 1260,87 Euro. 

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die entsprechende Förderung beider Vereine aus. In Verbindung damit dankte Bürgermeister Karl Gerhard den beiden Vereinen für ihre Aktivitäten.

 
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