Wie sollen die Kosten für das generalsanierte Schul- und Sportzentrum Nägelsee künftig auf die Zweckverbandspartner Stadt Lohr und Kreis verteilt werden? Bei einer ersten Beratung der Verbandsversammlung aus Stadt- und Kreisräten am Dienstag erwies sich die Aufteilung der Kapitalkosten als Knackpunkt. Diese sind erheblich, drückt den Zweckverband wegen der Generalsanierung doch ein Schuldenberg von 28 Millionen Euro (Stand Ende 2022).
Über eine neue Berechnungssystematik hat es nach den Worten der aktuellen Verbandsvorsitzenden, Landrätin Sabine Sitter, bereits mehrere Beratungsrunden gegeben. Der bislang angewandten Systematik liegt laut Andreas Frech, dem Geschäftsführer des Zweckverbands, die Satzung aus dem Jahr 1974 zugrunde, die zuletzt 2005 geändert wurde. Eine Neuberechnung sollte nach den Wünschen der Politik nach dem Abschluss der Generalsanierung 2019 angegangen werden.
Drei Kostenbereiche gelte es zu berücksichtigen, so Frech: die Bewirtschaftung im schulischen (2019: gut eine Million Euro) und im außerschulischen Bereich (214.000 Euro) sowie die Kapitalkosten (1,18 Millionen Euro). Bei den Bewirtschaftungskosten im schulischen Bereich sei man sich auf Verwaltungsebene einig gewesen, nicht mehr Flächen und Belegungszeiten zugrunde zu legen, sondern die tatsächlichen Schülerzahlen. Die aufwendige Ermittlung von genutzten Flächen und gebuchten Stunden würde damit entfallen.
Überlegungen für Sportanlagen
Bei den Bewirtschaftungskosten im außerschulischen Bereich, also vor allem für die Sportanlagen, gibt es nach Frechs Angaben "erste Überlegungen". Eine prozentuale Verteilung nach der Nutzerherkunft sei eine Möglichkeit. Aktuell trägt der Kreis die Kosten für das Hallenbad komplett, für die Sauna zu 58,8 Prozent. Die Stadt ist allein zuständig für die Dreifachturnhalle und übernimmt 41,2 Prozent der Saunakosten. Die Kosten für die Außensportanlagen werden hälftig geteilt.
Die Diskussion über die künftige Aufteilung der Kapitalkosten habe sich "offen gestaltet", berichtete der Geschäftsführer. Auf Verwaltungsebene werde über eine hälftige Aufteilung nachgedacht. Aktuell sei die Verteilung 58,8 (Kreis) zu 41,2 Prozent (Stadt). Dabei könnte man es laut Sebastian Gehret, im Landratsamt zuständig für Schulen, Sport und Kultur, auch belassen, denn die Kapitalkosten resultierten aus der Vergangenheit.
Eine Verteilung der schulischen Betriebskosten nach der Schülerzahl ist nach den Worten von Lohrs Bürgermeister Mario Paul ein "guter, belastbarer Maßstab". Bei der außerschulischen Nutzung könnte er sich mit einer hälftigen Aufteilung der Hallenbadkosten abfinden, "auch wenn durch die Kreisumlage der Lohrer Anteil über 50 Prozent steigt". Nach einer Modellrechnung auf der Basis von 2019 würde das zu einer Mehrbelastung Lohrs von 31.000 Euro führen.
Knackpunkt sind Kapitalkosten
Soweit bestehe "weitgehend Einigkeit, Knackpunkt sind die Kapitalkosten". Diese seien bislang 58,8 zu 41,2 Prozent aufgeteilt worden, allerdings ergänzt durch einen "Korrekturfaktor", der von der Raumnutzung abgeleitet werde. Dadurch müsse Lohr weniger zahlen, weil die Mittelschule, für die die Stadt zuständig sei, mittlerweile erheblich kleiner sei als das Gymnasium, für das der Kreis zahle.
Paul sprach von einem Vorteil von 66.000 Euro im Jahr für die Stadt. Eine Streichung des Korrekturfaktors "würde die Arbeit erheblich erleichtern", räumte er ein, aber die langjährige Praxis verändern. Deshalb sei er dafür, wenn man die bisherige prozentuale Verteilung beibehalte, auch den Korrekturfaktor zu belassen – "oder die Verteilung ganz neu zu fassen".
Frammersbachs Bürgermeister Christian Holzemer riet aus eigener Erfahrung zu einer "ehrlichen und transparenten Rechnung nach den tatsächlichen Kosten", auch wenn der Aufwand größer sei. Er sei eher für die Beibehaltung der alten Methode. Egal, wie man die Verteilung berechne, eine Seite sei immer im Nachteil, meinte Burgsinns Bürgermeister Robert Herold.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Es sei nur um ein Stimmungsbild gegangen, erklärte Landrätin Sitter. Sie verwies darauf, dass vor einer Entscheidung der Verbandsversammlung erst der Lohrer Stadtrat und der Kreistag zu einer Meinung finden müssten.