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Retzbach
Natur- und Artenschutz machte Bebauung kompliziert
Wo derzeit noch Wiese ist, sollen in den nächsten sechs Monaten die Bagger anrollen. Nach dem Satzungsbeschluss für das Wohngebiet 'Klinge' in Retzbach können die Erschließungsarbeiten für die rund 50 Bauplätze vergeben werden. 
Foto: Jürgen Kamm | Wo derzeit noch Wiese ist, sollen in den nächsten sechs Monaten die Bagger anrollen. Nach dem Satzungsbeschluss für das Wohngebiet "Klinge" in Retzbach können die Erschließungsarbeiten für die rund 50 Bauplätze ...
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 29.08.2022 02:35 Uhr

Rund zweieinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Klinge" in Retzbach ist es nun soweit: Der Gemeinderat konnte ihn nach Würdigung aller Stellungnahmen als Satzung beschließen. Der Grundsatzbeschluss, hier ein neues Wohnbaugebiet in Angriff zu nehmen, liegt noch weiter zurück.

Kompliziert und zeitaufwändig waren vor allem die Auflagen für den Artenschutz mit Umsiedlung geschützter Arten wie der Eidechsen und Amphibien. Der Bund Naturschutz bemängelte noch im Juni, dass die Situation für Fledermäuse in keinem Gutachten erwähnt wurde, die Population sei nur unzureichend (drei statt 30 Nächte) erfasst worden. Dem hielt die Verwaltung entgegen, dass die Naturschutzbehörden kein Monitoring der Fledermauspopulation gefordert hatten und zudem acht von elf Bäumen mit Höhlen und Spalten im künftigen Baugebiet erhalten werden, um potenzielle Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Wie Bürgermeister Stephan Wohlfart auf Nachfrage dieser Redaktion erklärte, umfasst das Wohngebiet "Klinge" etwa 50 Bauplätze. Die Einbringer der Grundstücke erhalten ein Vorkaufsrecht, die übrigen Bauplätze werden mit einem Bewerbungsverfahren wie im Gebiet "Kapelle" in Zellingen sowie in Duttenbrunn vergeben. Der Beginn der Erschließung ist Ende 2022 oder Anfang 2023 geplant. Voraussichtlich etwa ein Jahr später können die ersten Häuser gebaut werden.

Den Markt modernisieren

Auch für die Erweiterungspläne des Edeka-Frischemarktes Trabold in Zellingen war eine Änderung des Bebauungsplanes nötig. Das Landratsamt hielt eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für unzureichend. Die Firma Trabold will den Markt modernisieren, die Verkaufsfläche vergrößern und einen Getränkemarkt integrieren. Zudem soll der Backshop mit Gastronomiebereich vergrößert werden. Hier war noch kein Satzungsbeschluss möglich, vielmehr müssen Öffentlichkeit und Behörden erneut beteiligt werden. Grund ist die neue Begrenzung der Geschossfläche auf 4999 Quadratmeter als wesentliche Änderung. Diese steht den Plänen der Firma Trabold nicht entgegen, vermeidet aber eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Keine Einwände hatte der Gemeinderat zum Bauantrag der Pizzeria Rivera in der Erthalstraße 13 in Zellingen. Dabei geht es um den Bau einer Garage mit geändertem Dach, Erweiterung der Getränke- und Essensausgabe sowie einen Anbau für die Geschirrausgabe.

Für die im kommenden Jahr geplante Vollsperrung der Kolpingstraße in Retzbach sowie der Kreisstraße nach Retzstadt gab Bürgermeister Stephan Wohlfart das Umleitungskonzept für die Busse des ÖPNV bekannt: Sie sollen über den Hauen- und Klotzweg nach Retzstadt fahren, wofür auch Schrankenanlage errichtet werden sollen. Dazu soll vorab auch ein Testlauf erfolgen. Die Aussicht auf eine Schrankenanlage samt Berechtigungskarten (für Landwirte und Winzer) weckte bei einigen Gemeinderäten unschöne Erinnerungen an die Felssanierung in Retzbach, diesmal ist die Gemeinde aber außen vor.

Bei den kurzen Anfragen kritisierte Benedikt Kurz die Baufirma, die derzeit Glasfaserleitung in Retzbach und Zellingen verlegt. Am neuen Parkplatz gegenüber des Zellinger Rathauses seien dabei fast alle Bordsteine beschädigt worden. Andere Räte lobten dagegen die Bautrupps, die gut und schnell arbeiteten.

Oberflächennahe Verlegung

In diesem Zusammenhang erläuterte der Bürgermeister auch, dass die Telekom für den Ausbau lieber die Möglichkeit einer Neuverlegung 30 bis 40 Zentimeter unterhalb der Straßenoberfläche nutze als die vor Jahren vorsorglich verlegten Leerrohre. In diesem Fall müsste sie der Gemeinde nämlich die Baukosten erstatten. Diese waren aufgrund des deutlich tieferen Einbaus höher als bei der relativ neuen Möglichkeit der oberflächennahen Verlegung

 
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