Traktorenlärm, aufgewirbelter Staub und eine vermeintliche Mottenplage sind zwei Nachbarn eines landwirtschaftlichen Betriebs auf dem früheren BayWa-Gelände in Arnstein ein Ärgernis. Seitdem ein Gerichtsverfahren im Raum steht, habe sich die Situation zwar gebessert, erklärte eine der beiden Klägerinnen vor Gericht. Sie glaube aber nicht, dass das Thema damit dauerhaft erledigt sei: "Man hält eben die Füße still." Um die Nachbarschaftsrechte habe man sich all die Jahre jedenfalls nicht geschert.
Mit einer gemeinsamen Klage vor dem Würzburger Verwaltungsgericht gegen einen Bescheid des Landratsamts von 2019, der auf dem Grundstück in der Sondheimer Straße eingeschränkt auch eine landwirtschaftliche Nutzung erlaubt, sind sie dennoch gescheitert. Das Gericht geht davon aus, dass die Einstufung des am südlichen Stadtrand gelegenen Gebiets als "Gemengelage" durch das Landratsamt zwar "alles andere als optimal", aber "gerade noch so zulässig" sei, wie der Vorsitzende Richter in der Verhandlung erklärte. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Einigungsversuch war zuvor gescheitert
Zuvor war ein Einigungsversuch des Gerichts gescheitert: Die Klägerin hatte vorgeschlagen, den Hof in den Außenbereich von Arnstein auszulagern, wo landwirtschaftlich Betriebe privilegiert sind, das Gelände aufzukaufen sowie die Planungen für einen Neubau zu unterstützen. Der Landwirt hält eine Aussiedlung mit der aufwendigen Herstellung von Wasser- und Kanalversorgung, Asphaltierung und Zufahrt nicht für finanzierbar. Daher seine klare Aussage: "Fix und fertig, sonst ist da nichts drin." Von einer Verschärfung der ohnehin schon vorhandenen Auflagen hält die Klägerseite wiederum nichts. Dies würde nur zu weiteren Streitigkeiten und einer "sehr fruchtlosen Situation" führen, so Dr. Burkard Hohmann, einer der Anwälte.
Ein für die Baugenehmigung erstelltes Lärmschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Betrieb unter Auflagen in einem für ein Mischgebiet "zulässigen" Bereich befindet. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand daher die Frage, welchen Charakter das am südlichen Ortsrand von Arnstein gelegene Gebiet hat. Das Gericht stellte sich hinter die Position des Landratsamts, das nördlich und südlich der Sondheimer Straße von einer "durch landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungen vorgeprägten Gemengelage" ausgeht. Es kann auf mehrere Betriebe in der nahen Umgebung verweisen, etwa einen Senf- und Essighandel, die Wallfahrtskirche und sogar eine Spielhalle.
Landwirt ist bereit, die Gebäudewand zu dämmen
Sie befinden sich jedoch allesamt auf der südlichen Straßenseite. Der Landwirt ist der einzige Betrieb nördlich davon. Nördlich der Sondheimer Straße sei daher, so die Klägerinnen, baurechtlich von einem Allgemeinen Wohngebiet auszugehen, in dem strengere Grenzwerte gelten. Vor Gericht zeigte sich der Landwirt immerhin bereit, eine Dämmung der Gebäudewand vorzunehmen, um so für etwas mehr Ruhe auf dem Nachbargrundstück zu sorgen.
Doch auch die Baugenehmigung von 2019 ist bereits an strenge Auflagen gekoppelt: Nachts und sonntags muss Ruhe herrschen, das Befüllen der Silos mit Saatgut ist auf 45 Minuten begrenzt, der Radlader darf nur in der Halle arbeiten und es sind maximal nur acht An- und Abfahrten mit Traktoren am Tag erlaubt.
Lärmschutz spielte beim Bau keine Rolle
Das umstrittene Grundstück hat der Landwirt 2012 erworben. Es war ein Teil der Fläche, auf der die BayWa einen Baustoffhandel betrieben hatte. Anfangs hat der Landwirt hier Getreide gelagert. Auch gibt es Saatgutgetreide-Container und Silos. Eine in den 1970er Jahren errichtete und zirka 46 Meter lange Maschinenhalle nutzt er zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Maschinen. Sie besteht aus Blech und wurde in voller Länge unmittelbar auf die Grenze gebaut. Lärmschutz spielte beim Bau keine Rolle: "Selbst wenn nur geredet wird, verstärkt das Blech den Lärm ungemein", schilderte die Klägerin.
Um die neue Nutzung des Grundstücks gibt es schon jahrelang Ärger. Nach wiederholten Beschwerden der Nachbarn hat das Landratsamt 2017 dem Landwirt zum 31. Mai 2018 eine landwirtschaftliche Nutzung untersagt. Daraufhin hat er einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, der per Bescheid im September 2019 genehmigt und nochmals gerichtlich bestätigt wurde.
Das Anwesen der Klägerin war auch mal ein Landwirtschaftlicher Betrieb. Gab's da nie Muhen, Grunzen, Gestank, Trakorenlärm und Motten? Und als die BayWa da noch Baustoffe verkaufte, gab es auch keinen Staub, keinen Traktoren-, Radlader- und LKW-Lärm?
Und die Baufirma gegenüber? Macht keinen Krach und keinen Dreck?
Alles ein bisschen durchsichtig. Ist nun mal ein Mischgebiet, und das kriegt man auch mit der Brechstange nicht umgewidmet, auch wenn die Klägerin lieber ein Villenviertel hätte.