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Zellingen
Nach zehn Jahren kann Erweiterung des Campingplatzes in Zellingen konkret geplant werden
Vom Freibad (nicht im Bild) über das Sportgelände des TV Zellingen (mit Tennisplätzen und Halle) und den Campingplatz am Main bis zur Friedrich-Günther-Halle gilt nun der Bebauungsplan 'Sondergebiet Freizeitgelände'. Aufgestellt wurde er, um den Campingplatz auf den brach liegenden ehemaligen Bolzplatz erweitern zu können. Die Stellplätze links des Bolzplatzes werden mit PV-Modulen überdacht.
Foto: Jürgen Kamm | Vom Freibad (nicht im Bild) über das Sportgelände des TV Zellingen (mit Tennisplätzen und Halle) und den Campingplatz am Main bis zur Friedrich-Günther-Halle gilt nun der Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände".
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 12.09.2024 02:34 Uhr

Zehn Jahre nach dem ersten Plänen für die Erweiterung des Campingplatzes beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" als Satzung. Er gilt neben dem Campingplatz und seiner Erweiterung auf dem ehemaligen Bolzplatz auch für das im Südosten angrenzende Freibad samt Parkplatz sowie im Nordwesten für das Gelände des TV Zellingen und die Friedrich-Günther-Halle. Eine Besonderheit sind mit PV-Modulen überdachte Autoparkplätze an Badstraße entlang des ehemaligen Bolzplatzes.

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