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Würzburg
Nach Raubüberfall auf Geschäft des Vaters: Würzburger Landgericht ordnet für Täter Unterbringung in der Psychiatrie an
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann aus Main-Spessart eine schwere Krankheit. Dem Überfall in Würzburg war eine lange Serie von Straftaten vorausgegangen.
Ein Ladengeschäft in Würzburg hat ein Mann aus Main-Spessart im vergangenen Jahr überfallen. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)
Foto: Fabian Gebert | Ein Ladengeschäft in Würzburg hat ein Mann aus Main-Spessart im vergangenen Jahr überfallen. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:44 Uhr

Der Mann, der im vergangenen Jahr einen Raubüberfall auf das Ladenlokal seines Vaters in Würzburg unternommen hat, leidet an einer seltenen Form der Schizophrenie. Das Würzburger Landgericht hat ihn nun zu fünf Jahren Haft verurteilt und eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Die Tat hat eine lange kriminelle Vorgeschichte: Bis zu seiner Haftentlassung im Dezember 2021 hatte der Mann aus Main-Spessart drei mehrjährige Gefängnisstrafen verbüßt, unter anderem wegen einer Serie von Wohnungseinbrüchen im Landkreis Würzburg. Die Entlassung aus der Haft lag zum Tatzeitpunkt gerade einmal ein halbes Jahr zurück.

Ein psychiatrisches Gutachten, das jetzt vor Gericht verlesen wurde, zeichnete das Bild eines an einer unheilbaren psychischen Erkrankung leidenden Mannes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter: Erkrankung muss behandelt werden

Richter Thomas Schuster stützte sich bei seiner Urteilsbegründung auf die Diagnose. Die Umstände seien tragisch. Der junge Mann irre seit langem verzweifelt seinem Vater hinterher, von dem er sich abgewiesen und ausgegrenzt fühle. Auch bei dem Überfall habe nicht der Diebstahl im Vordergrund gestanden.

Vielmehr sei es ihm darum gegangen, den Vater zu erschrecken. Dafür habe er auf eine ihm vertraute Verhaltensweise zurückgegriffen, nämlich zu rauben. "Bleibt Ihre Erkrankung unbehandelt, werden Sie immer wieder im Gefängnis eine Haft absitzen", sagte Richter Schuster zum Täter. Auch sei eine Steigerung der kriminellen Energie zu beobachten.

Angeklagter hielt Verkäuferin Druckluftwaffe ins Gesicht

Auf zunächst Diebstähle bei Verwandten war eine gemeinsam mit anderen Tätern ausgeübte Einbruchsserie gefolgt. Schließlich hatte der Angeklagte vor seiner letzten Haft mindestens einen Überfall auf offener Straße begangen: "Davor können wir nicht die Augen verschließen", so der Richter.

Der geständige Angeklagte hatte im vergangenen Jahr das Ladengeschäft seines Vaters betreten – maskiert und mit einer Druckluftwaffe in der Hand. Eine Verkäuferin befand sich zum Tatzeitpunkt im Geschäft. Sie habe den Mann zunächst nicht ernst genommen, schilderte die heute 55-Jährige in ihrer Aussage. "Es gab immer mal wieder Leute, die bei uns reinkamen, komische Sachen machten und das lustig fanden."

Erst als der Mann ihr die Waffe direkt ins Gesicht hielt, habe sie instinktiv reagiert und versucht, den Mann abzuwehren. Dann sei der Ladeninhaber und Vater des Angeklagten hinzugekommen. Im folgenden Gerangel schlug ihm der jüngere Mann heftig auf die Schläfe, dann griff der Täter nach geringwertigen Gegenständen auf der Ladentheke und flüchtete.

DNA-Spuren brachten die Ermittler auf die Spur des Täters

Für die Verkäuferin, die bei ihrer Aussage mit den Tränen rang, hatte der Überfall gravierende Folgen. Bis heute benötigt sie eine Therapie. Der Vater ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vernehmungsfähig.

Das in einer Mülltonne unweit des Tatorts entsorgte Diebesgut mit einem Wert von 60 Euro überführte den Täter. Ein Abgleich der DNA-Spuren mit der DNA des Vaters brachte die Ermittler auf die Spur des Angeklagten. Nach einer Hausdurchsuchung stießen die Ermittler auf die Tatwaffe und Gegenstände, die für Einbrüche dienen können.

Vor Gericht erklärte der Mann, dass er seit langem wiederkehrende Wellen plötzlich aufsteigender Wut gegen seinen Vater erlebe. Auch vor dem Überfall habe ihn wieder eine solche Welle der Wut erfasst. Noch vor der Ladentür habe er überlegt: "Soll ich es machen oder soll ich es lassen?" Als ihn dann die Verkäuferin sah, habe er nicht mehr zurückgekonnt.

 
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