
Das passiert wohl nicht alle Tage. Am Sonntagabend hat ein Hund im unterfränkischen Aschaffenburg für Aufregung gesorgt. Der Vierbeiner einer 41-jährigen Frau rannte laut Polizei gegen 18.20 Uhr nach einem Insektenstich unkoordiniert durch den Stadtteil Nilkheim. Dabei beschädigte das Tier mehrere geparkte Fahrzeuge.
Hund zieht nach Insektenstich Gartenstuhl durch die Nachbarschaft
Los ging der teure Ausflug des Hunds auf dem Grundstück seiner Halterfamilie in der Carl-Joseph-Will-Straße, auf dem er an einem Gartenstuhl angebunden war. Nach einem Insektenstich rannte das Tier laut Polizeipräsidium Unterfranken samt Gartenstuhl an der Leine über den Quittenweg sowie den Pappelweg bis zur Großostheimer Straße. Dort konnte der Vierbeiner an der Tankstelle wieder eingefangen werden.
Eine Polizeistreife informierte vor Ort die betroffenen Fahrzeuginhaberinnen und -inhaber über die Beschädigungen an ihren Fahrzeugen. Diese meldeten sich bei der Hundehalterin. Laut Polizei beläuft sich der Gesamtschaden, den der ausgebüxte Vierbeiner mit seinem Gartenstuhl verursacht hat, auf rund 5000 Euro.
Wenn schon anbinden, dann an einem fest verbauten Teil (Pergolastützen) oder wenigstens an einem massiv eingelassenen Sonnenschirm.
Aber dann darf man halt nicht aufstehen... 😁
Gute Frage! Das tun offenbar Leute die zwar einen Garten haben aber keinen Zaun. Somit muss der arme Hund im eigenen Garten an die Leine.
Den Schaden sollte das Herrchen zahlen müssen und der arme Hund sollte ihm genommen werden....
Ihrer Ansicht nach sollten alle selbstverschuldeten Schäden nicht von der Versicherung gedeckt sein? Also auch der Dumme der seinen schon halb vertrockneten Weihnachtsbaum in Brand setzt und damit das Haus abfackelt oder der Autofahrer der wegen einem Fahrfehler von der Fahrbahn abkommt und einen Schaden verursacht. Für genau solche "Fehler" haben kluge Leute Versicherungen erfunden!
Fallbezogen, so so! Das steht aber so nicht da. Ich lese nichts heraus, Sie haben das so formuliert, dass jede Selbstverschuldung von der Versicherung nicht getragen werden soll.