
Im Juni 2024 feierten einige Jugendliche und Heranwachsende in Wernfeld eine private Party, bei der reichlich Alkohol floss und auch Drogen im Spiel waren. Und das in solch großen Mengen, dass die Beteiligten heute keine Erinnerungen mehr an das Geschehen haben. Das machte für Jugendrichterin Kristina Heiduck die gerichtliche Aufarbeitung des Geschehens nicht gerade einfach.
Angeklagt war ein heute 19 Jahre alter Mann, der auf der Party am 3. Juni 2024 seinen besten Freund mit einer Glasflasche attackiert sowie einen 27 Jahren alten Partyteilnehmer geschlagen und mit dem Tod bedroht haben soll. "Ich weiß nichts mehr", sagte der Angeklagte auf die Frage von Richterin Heiduck zu dem Hergang. Etwa eineinhalb Flaschen Wodka, einige Mischgetränke, Bier, Cannabis und Medikamente will der Mann, der über keinen Berufsabschluss verfügt, zu sich genommen haben.
Auch Geschädigte können sich kaum an das Erlebte erinnern
Kaum ergiebiger waren dann auch die Aussagen von zwei weiteren Partyteilnehmern, die vom 19-Jährigen bedroht und auch verletzt worden waren. "Das ist schon so lange her", entschuldigte sich ein 27-jähriger Koch, der durch Schläge mit zwei Glasflaschen gegen den Nacken und ein Handgelenk, vom Angeklagten verletzt worden war. Obwohl er Schmerzen, besonders am Handgelenk hatte, suchte er erst 21 Tage später einen Arzt auf. Der stellte bei dem Patienten eine Verstauchung fest.
Auf die Frage der Richterin, wie er denn in den Fokus des Angeklagten geraten ist, erklärte der Koch, dass er eigentlich nur den entstandenen Streit zwischen dem Angeklagten und dessen bestem Freund schlichten wollte. Er wollte die Streithähne trennen und den Angeklagten zu Boden bringen, damit er keine anderen Partyteilnehmer mehr belästigen konnte.
"Er ist auf einmal laut geworden, sonst ist nichts passiert", wollte der 19-jährige beste Freund des Angeklagten die Angelegenheit herunterspielen. "Bier in größeren Mengen", hatte er bis zu dem Vorfall zu sich genommen. "Ich war gut betrunken", so bezeichnete der junge Mann, der ebenfalls keinen Beruf erlernt hat, seinen eigenen Zustand. Den seines Freundes bezeichnete er als "nicht mehr partytauglich".
Angeklagte wuchs unter problematischen sozialen Bedingungen auf
Dass der 19-jährige Angeklagte in seinem bisherigen Leben weit entfernt von der Sonnenseite des Lebens verbracht hat, zeigte der Bericht der Jugendgerichtshilfe beim Landratsamt Main-Spessart auf. Bis zu seinem 13. Lebensjahr war er bei seinen Eltern, die sich aber zu diesem Zeitpunkt trennten. Gründe dafür waren eine Heroinabhängigkeit der Mutter, während der Vater seinen Lebensmittelpunkt in Alkohol und Cannabis suchte. Sogar in seinem Beisein habe die Mutter sich die Spritzten gesetzt, ergänzte der 19-Jährige den Bericht der Jugendgerichtshilfe.
Im Alter von 16 Jahren begann dann der Angeklagte zu kiffen und hat in der Zwischenzeit zwei Entgiftungen im Bezirkskrankenhaus Lohr hinter sich. Von seinem Freundeskreis, in dem viele junge Leute Drogen nehmen, will er sich trennen. Auch steht im März/April eine stationäre, dreimonatige Therapie im BKH Lohr bevor.
Mit Zustimmung der Staatsanwältin stellte Richterin Kristina Heiduck vor dem Hintergrund der anstehenden Behandlung das Verfahren gegen den Angeklagten vorläufig ein. Allerdings muss der 19-Jährige die anstehende Therapie erfolgreich beenden. Für die anschließende Zeit muss er sich von Drogen fernhalten und die Abstinenz durch zwei bis vier unangekündigten Kontrollen innerhalb von sechs Monaten, belegen.