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Aschaffenburg
Nach Entführungsversuch fanden Polizisten einen Folterkeller
Ein bizarrer Fall vor dem Landgericht Aschaffenburg: Wollte ein brutaler Liebhaber seine Ex-Freundin mit Gewalt zurück holen?
Hat ein Mann seine Partnerinnen betäubt, um über die Willenlosen herfallen zu können? Das und eine mutmaßliche Entführung soll jetzt ein Prozess am Landgericht Aschaffenburg klären.
Foto: Patrick Seeger, dpa | Hat ein Mann seine Partnerinnen betäubt, um über die Willenlosen herfallen zu können? Das und eine mutmaßliche Entführung soll jetzt ein Prozess am Landgericht Aschaffenburg klären.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 02.04.2019 14:43 Uhr

Wenn er  Sex wollte, soll ein 50-jähriger Immobilienmakler keine Rücksicht auf das "Nein" seiner Partnerinnen genommen haben: Vor dem Landgericht Aschaffenburg hat vorige Woche ein bizarrer Prozess begonnen, in dem die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwirft, seine frühere Frau betäubt zu haben, um seine sexuellen Fantasien ausleben und filmen zu können. Jahre später hat sich eine andere Partnerin des Mannes nach ähnlichen Vorgängen von ihm getrennt. Da soll er versucht haben, die 49-Jährige zu entführen.

Dem Kidnapper entkommen

Dabei hatte es im Mai 2018 zunächst nur so ausgesehen, als verkrafte Oliver K. es nicht, dass seine Freundin nach fünf Monaten Schluss gemacht hatte. Im Polizeibericht hieß es, der Angeklagte soll der 49-Jährigen zuvor mehrfach an Wohnung und Arbeitsplatz aufgelauert "und versucht haben, sie zu Gesprächen zu nötigen".

Die Frau erzählte der Polizei: Der 50-Jährige sei plötzlich aus der Schiebetür eines Kleintransporters gesprungen, als sie auf dem Weg zu ihrem am Straßenrand geparkten Auto war. Wie ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken Anfang Mai 2018 berichtete, soll der Mann versucht haben, seine Ex-Lebensgefährtin in den Lieferwagen zu ziehen. "Sie konnte dies jedoch verhindern, indem sie davonrannte und mit dem Handy Hilfe rief", hieß es weiter.

Der Beschuldigte gab damals an, er habe nur mit seiner Ex-Freundin reden wollen. Doch inzwischen wusste die Polizei mehr von der Beziehung. Sie entschloss sich am Tag darauf, seine Wohnung zu durchsuchen. Doch Oliver K. verschanzte sich im Keller – auch, um Beweise zu vernichten, wie sich später zeigte: DVDs und Festplatten sollten den Beamten wohl nicht in die Hände fallen.

Entdeckung im Keller

Der 50-Jährige ließ sich laut Polizeibericht schließlich zum Aufgeben bewegen und widerstandslos festnehmen. In dem Kellerraum entdeckten die Beamten laut der damaligen Meldung einen Wurfstern, einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker sowie mehrere Messer. Der Mann kam in Untersuchungshaft. 

Was die Polizei damals nicht schrieb: Im Keller fanden die Ermittler neben Sex-Spielzeug auch Flammenwerfer, Harpune, Armbrust, Handgranate und Präzisions­schleuder, aber auch einen Holzpran­ger samt Fesselungswerkzeugen sowie eindeutige Filmaufnahmen des Mannes mit einer anderen Partnerin. "Wir stießen auf Videosequenzen, die den Angeklagten bei se­xuellen Handlungen mit einer Frau zeigten, die für mich wil­lenlos war", beschrieb ein Polizist den Fund.

Bewusstseinstrübende Substanzen? 

Später fanden Ermittler her­aus: Auf dem Filmmaterial war wohl Oliver K.s 45-jährige Ex-Frau zu sehen, mit der er zehn Jahre zusammen war. Staatsanwalt Matthias Wie­nand wirft dem Mann vor, ihr immer wieder bewusstseinstrübende Substanzen verabreicht zu haben, um an ihr ungestört sexuelle Handlungen vornehmen zu können. "Teils versetzte er die Geschädigte in einen ko­matösen Zustand", so der An­kläger.

Zum Prozessauftakt bestritt Oliver K. den Vorwurf, er habe seine Ex-Freundin entführen wollen. Fesselspiele beim Sex hätten – wie das Filmen – einvernehmlich stattgefunden. Er habe seine Partnerin nie betäubt. Seine Frau sei nach Alkoholgenuss aber öfter von selbst in einen komatösen Zustand verfallen.

Alkoholisiert ans Bett gefesselt

Der Verteidiger räumte allerdings für seinen Mandanten ein, dass  zumindest der Sex mit der fast entführten Bekannten nicht immer einvernehmlich war. Da sei der Angeklagte jedoch selbst einmal betrunken gewesen und habe daher das "Nein" der  49-Jährigen nicht erkannt. Alkoholisiert sei er auch bei einer zweiten Gelegenheit gewesen, als er sie an sein Bett fesselte, um sie daran zu hindern, seine Wohnung zu verlassen. Dann habe er sich schlafen gelegt und erst Stunden später wieder freigelassen.

Für den Prozess sind nach Angaben von Gerichtssprecher Simon Schultheiß acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 15. März fallen.

 
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