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Wiesenfeld
Mordfall Sabine B.: Weitere Ermittlungen am Tatort in Wiesenfeld
Der ungeklärte Mord aus dem Jahr 1993 beschäftigt weiter Polizei und Staatsanwaltschaft. An diesem Donnerstag untersuchen Spezialisten erneut den Aussiedlerhof auf Hinweise.
1993 wurde eine 13-Jährige tot in einer Güllegrube in Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) gefunden. An diesem Donnerstag untersucht die Polizei erneut den Tatort, einen Aussiedlerhof.
Foto: Karlheinz Haase | 1993 wurde eine 13-Jährige tot in einer Güllegrube in Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) gefunden. An diesem Donnerstag untersucht die Polizei erneut den Tatort, einen Aussiedlerhof.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.09.2024 02:31 Uhr

Der Reiterhof im Karlstadter Stadtteil Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) steht an diesem Donnerstag erneut im Zentrum der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft: Vor 27 Jahren wurde hier die damals 13-jährige Sabine B. tot in einer Jauchegrube gefunden.

Mit den Maßnahmen verfolgen die Ermittler laut einer Pressemitteilung das Ziel, die bisher gewonnenen Ermittlungserkenntnisse am Tatort zu überprüfen und zu verifizieren. Dazu werden die Mordermittler von Spezialisten des Landeskriminalamtes (LKA) unterstützt. Zur Beweissicherung werden Messungen durchgeführt und die Gegebenheiten mit modernster Technik digital dokumentiert, sagt Polizeisprecher Björn Schmitt. Die Maßnahmen erfolgen im Einvernehmen mit dem Eigentümer des Anwesens, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Neben Beamten der Kriminalpolizei Würzburg befinden sich ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes und Unterstützungskräfte der Operativen Ergänzungsdienste des Polizeipräsidiums Unterfranken im Einsatz.

Zwei Bekannte der Getöteten stehen unter Verdacht, mit dem Tod von Sabine B. zu tun zu haben. Einer wurde vor kurzem aus der Untersuchungshaft entlassen. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach rechnet damit, die Ermittlungen zu dem Fall bis Anfang Juni abschließen zu können. Mit einer Anklageschrift ist aber nur zu rechnen, wenn der Staatsanwalt genug Anhaltspunkte für einen Mord hat. Alle anderen Delikte wären verjährt.

 
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Kommentare
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  • H. K.
    Der Rest außer dem Mord ist dann verjährt.***Kopfschütteln.
    Ich schätze an unserer Gesetzgebung wird nichts geändert,selbst wenn ich alt und grau bin oder schon gestorben,wird dieser Mist immernoch so gehandhabt,unfassbar.
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  • H. O.
    Erfreulich daß Ermittlungen noch laufen. Der Täterkreis war doch sicher von Anfang übersichtlich.
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  • S. C.
    Angeblich wurde damals ganz klaren Aussagen von Zeugen keinen Glauben geschenkt. Damals wären die Spuren noch frisch gewesen; jetzt sind sie vermutlich längst weg....
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  • G. B.
    Dranbleiben, auch wenn es schwer wird, den Täter zu bekommen - Mörder sollten keine Ruhe bekommen!
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