Ein amtsbekannter junger Mann, der sich eigentlich in Haft befinden sollte, ist einer Zivilstreife der Polizeiinspektion Obernburg am Montagabend gegen 20.50 Uhr „über den Weg gelaufen“.
Die Beamten sichteten den 21-Jährigen in der Großwallstadter Quellenstraße, als er mit einem BMW herumfuhr. Da den Fahndern bekannt war, dass der normalerweise Einsitzende nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hielten sie ihn an und überprüften seine Unterlagen. Sie staunten nicht schlecht, als dieser ihnen erklärte, Hafturlaub zu haben und wieder Auto fahren zu dürfen.
Modifiziertes Schreiben sorgt für Lacher
Voller Überzeugung präsentierte der Kontrollierte den Beamten eine Bescheinigung der Justizvollzugsanstalt, die ihm bei Vorlage des Schreibens erlaubt, Pkws zu führen. Die netten Beamten der JVA wünschten ihm in ihrer Bestätigung eine angenehme Heimfahrt und gratulierten recht herzlich zum Hafturlaub. Beim Lesen des vorgelegten Schreibens konnten sich die Beamten ein Lachen nicht verkneifen, strotzte das per Kopie „modifizierte Schreiben“ des Hafturlaubers nur so vor Fehler.
Die Beamten unterbanden daraufhin die Weiterfahrt des jungen Mannes in den Hafturlaub. Noch vor seiner Haftentlassung erwartet den Schwarzfahrer laut Polizei nun erneut eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.