
Sie wollten das schnelle Geld machen, haben sich aber gründlich verzockt. Ein 23-Jähriger und ein 24-Jähriger aus dem Raum Marktheidenfeld haben Waren auf der Internetplattform "Ebay Kleinanzeigen" angeboten, das Geld kassiert, aber nicht geliefert. Der Grund dafür: die versprochenen Spielkonsolen und die Handys gab es gar nicht.
"Das war ein dumme Idee und der größte Schwachsinn, den ich je gemacht habe", bekannte der 23-Jährige jetzt in der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden. Er war nur an zwei von insgesamt fünf "Verkäufen" beteiligt, wie gleich zu Beginn der Verhandlung sein Verteidiger Dr. Hans-Jochen Schrepfer erklärte. Daher konnte er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Würzburg auf gemeinschaftlichen, gewerblichen Betrug zumindest in den anderen drei Fällen entkräften. Diese hatte der mitangeklagte 24-jährige Lagerist auf eigene Rechnung begangen.
Verteidiger: Gemeinschaftlich auf "dumme Idee" gekommen
"Beide waren arbeitssuchend und in den Familien war das Geld immer knapp", erklärte der Verteidiger des älteren Mannes, Rechtsanwalt Jan Paulsen für die beiden Angeklagten. Beide Männer wohnen noch bei den Eltern. Gemeinschaftlich sind sie dann auf die "dumme Idee" gekommen, ihr Einkommen durch falsche Ebay Kleinanzeigen-Verkäufe aufzubessern.
So starteten sie im August 2020 mit ihrer Geschäftsidee. Zunächst boten sie zwei Spielekonsolen zum Preis von 170 und 180 Euro das Stück an. Der erste Käufer, durch dessen spätere Anzeige auch die Polizei das faule Gewerbe unterbinden und die Ermittlungen führen konnten, kam aus aus Vohenstrauß in der Oberpfalz. Ein drei Mal angebotenes Smartphone der Marke Huawei orderten Käufer aus Berlin und Hamburg zu Preisen von 240 und 250 Euro. Alle Kunden bezahlten über den Bezahldienst PayPal. Insgesamt füllten die Geschäfte die Taschen der beiden Angeklagten mit 1090 Euro.
Während die Polizei ermittelte, ist ein guter Bekannter der beiden mit ähnlichen Geschäften ins Visier der Justiz geraten. Bei ihm hat eine Wohnungsdurchsuchung stattgefunden. Daraufhin besannen sich die jetzt Angeklagten. Bei drei ihrer Kunden entschuldigten sie sich und zahlten den eingenommenen Betrag zurück. Eine Kundin konnte durch sie nicht erreicht werden, da sie mittlerweile ihren Wohnsitz verlegt hat. Ihr Kunde aus Berlin hat sich nicht mehr gemeldet.
Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
Grund, über ihr illegales Geschäftsmodell sorgfältig nachzudenken, gab den beiden Angeklagten das Gericht unter Vorsitz von Strafrichter Dr. Sven Krischker. So erhielt einer der beiden eine Geldstrafe von 2400 Euro (80 Tagessätze zu 30 Euro), was sowohl Staatsanwaltschaft, wie auch der Verteidiger beantragt hatten. Sein Kumpel wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Zusätzlich muss er 1200 Euro an die Jugendhilfe Main-Spessart zahlen.
Für ihn, der bereits drei Vorstrafen hat, wird es eine weitere Verhandlung geben. Genauso wie bei einem 31-jährigen Bekannten, liefen weiter kriminelle Geschäfte. Darum machte auch der 31-Jährige in dieser Verhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten. Die beiden Urteile aus dieser Verhandlung sind bereits rechtskräftig.
"Wehret den Anfängen" sage ich auch immer wieder. Doch sowas ist keine Schlagzeile wert!
Denn die naiven Käufer sind da nicht minder Schuld daran, dass sowas heute so einfach geht...
Es gibt genug Möglichkeiten, um einen Verkäufer zu verifizieren. Und wenn da Zweifel auftauchen, sollte man halt auch die Finger davon lassen.
Wer bei eBay einkauft, muss sich jedoch jederzeit des Risikos dessen bewusst sein. Denn bei eBay ist, außer den Gebühren, fast gar nichts geregelt.
Diese Plattform lädt geradezu zu Betrug ein!