Seine "Schlampigkeit" kam jetzt eine alleinerziehenden Vater aus dem Altlandkreis Gemünden teuer zu stehen. Er hatte einen Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Bayerischen Betreuungsgeldgesetz gestellt und dabei falsche und fehlerhafte Angaben gemacht. Wegen Betrugs musste er sich vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.
"Habe schon viel Geld verdummt", bekannte der junge Vater vor Richterin Laura Paczesny. Damit brachte er zum Ausdruck, dass er es häufiger versäumt hat, rechtzeitig und vollständig Anträge auf Unterstützung zu stellen. Er hatte dadurch keine Leistungen erhalten. Dagegen hatte der derzeit Arbeitssuchende im Jahr 2017 nach Ablauf des Elterngeldes einen Antrag auf Betreuungsgeld für seine Tochter gestellt, obwohl es ihm nicht zustand. Dadurch kam es zur Überzahlung. Auf 1350 Euro belief sich der Gesamtschaden, der inzwischen aber ausgeglichen wurde.
Dass der Vater mit dem Ausfüllen von Anträgen einfach überfordert war, bestätigte eine Mitarbeiterin des Job-Centers. Mehrfach musste er darauf hingewiesen werden, dass wichtige Angaben in seinem Antrag fehlten. Inzwischen hat er sich Hilfe bei der Caritas geholt.
Mutter des Kindes lebt an unbekanntem Ort
Einfach ist das Leben für den alleinerziehenden Mann nicht, denn die Mutter des Kindes hat sich nach der Geburt nicht um die Kleine gekümmert. Sie lebt nach Angaben des Mannes ihr eigenes Leben an einem ihm unbekannten Ort. "Ein- bis zwei Mal", meldet sie sich per E-Mail im Jahr.
Hat der Mann bei der Abgabe seines Antrages fahrlässig gehandelt oder hat er die Überzahlungen billigend in Kauf genommen? Vor dieser grundsätzlichen Frage stand das Gericht. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte keine Fahrlässigkeit erkennen, da der Angeklagte durch ein Merkblatt des Job-Centers und die Rückfragen der Behörde auf die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen sowie durch entsprechende Rückfragen hingewiesen worden war, wie die Zeugin bestätigt hatte. Sie beantragte für den Betrug und das Erschleichen von Leistungen eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Zum Zeitpunkt der Tat noch unter Bewährung
Die Verteidigung sah das eher als Fahrlässigkeit und beantragte einen Freispruch "oder eine kleine Strafe". Diesem Antrag schloss sich Richterin Paczesny allerdings in keinster Weise an. Schon gar nicht, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch wegen einer anderen Verurteilung unter Bewährung stand. "Sie haben aus alten Fehlern nicht gelernt", hielt sie dem Mann vor und verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die noch einmal auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Für die Dauer von einem Jahr wird er von einem Bewährungshelfer begleitet. Außerdem muss der Angeklagte 120 Euro an die Jugendhilfe Main-Spessart zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.