Seit mehreren Jahren haben Bürger aus Zimmern Änderungen gefordert, jetzt wurden ihre Bitten zumindest teilweise erhört: Der Stadtrat hat die Theodor-Heuss-Straße, die Eduard-Deubert-Straße und die Steinwiesenstraße in dem Marktheidenfelder Stadtteil zu „Tempo-30-Zonen“ erklärt. Die Regelung tritt in Kraft, sobald die neuen quadratischen Verkehrsschilder aufgestellt sind.
In der Ansbacher Straße und der Unteren Au-Straße bleibt dagegen alles beim Alten. Dort gilt ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, allerdings weisen darauf runde Schilder hin.
Was ist der Unterschied zwischen dem runden und dem eckigen Tempo-30-Schild? Das runde Schild bezieht sich nur auf die Straße, an der das Schild steht. Wenn ein Autofahrer von dieser Straße in eine andere einbiegt, gelten die 30 km/h also nur dann noch, wenn sich auch dort wieder ein rundes Schild mit der „30“ befindet.
Auf Fußgänger und Radler achten
Das quadratische Schild „Tempo-30-Zone“ bezieht sich dagegen auf mehrere Straßen, oft auf ganze Wohngebiete, wo viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind, und gilt so lange, bis es wieder aufgehoben wird. Damit nicht in jeder Straße ein Tempo-30-Schild stehen muss, werden die Zonen eingerichtet.
In Zimmern gilt auf nahezu allen Ortsstraßen ein Tempolimit von 30 km/h. Allerdings ist die Beschilderung teilweise unvollständig und dadurch unübersichtlich.
Die Entscheidung des Stadtrats, die abzweigenden Straßen zu „Tempo-30-Zonen“ zu erklären, nicht aber die Durchgangsstraßen Ansbacher Straße und Untere Au-Straße, ist wohlüberlegt. Ordnungsamtsleiter Harald Michalke sagte in der Sitzung am Donnerstag, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sei es rechtswidrig, eine geschwindigkeitsbeschränkte Zone für das gesamte Gebiet einer Ortschaft anzuordnen. Würde die Stadt ganz Zimmern zur „Tempo-30-Zone“ erklären, wäre eine Radarüberwachung nicht mehr möglich. Grund: Jede Beanstandung wäre rechtlich anfechtbar. Auf diesen Umstand hat auch die Polizeiinspektion Marktheidenfeld hingewiesen, die von der Stadt um eine Stellungnahme gebeten worden war.
Nach den Worten Michalkes gibt es noch einen weiteren Vorteil, wenn die geltenden Vorschriften in der Ansbacher Straße und der Unteren Au-Straße beibehalten werden. Die Vorfahrtsregelung im Mündungsbereich der untergeordneten Ansbacher Straße, an der ein feuerrotes Stop-Schild steht, kann bestehen bleiben. So wird der talwärts rollende Verkehr zusätzlich gebremst.