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Gemünden
Maskenverweigerer reagierte aggressiv auf die Polizeibeamten
29-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten.
Eine Hinweistafel zur Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen, wie sie seit dem vergangenen Jahr verwendet werden. Vor dem Amtsgericht in Gemünden musste sich nun ein junger Mann verantworten, dessen Maskenverweigerung im Zug eine Kettenreaktion auslöste.
Foto: Sebastian Gollnow | Eine Hinweistafel zur Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen, wie sie seit dem vergangenen Jahr verwendet werden. Vor dem Amtsgericht in Gemünden musste sich nun ein junger Mann verantworten, dessen Maskenverweigerung ...
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:22 Uhr

 "Knastverlängerung", darauf muss sich ein 29-jähriger Mann einstellen, der seit Februar in Haft ist und, nach jetzigem Stand, im Januar 2022 aus dieser entlassen werden soll. Seine Freiheitsstrafe wird sich nun aber um die zwei Monate verlängern, die er jetzt in einer Verhandlung am Amtsgericht Gemünden wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erhalten hat.

Eigentlich "eine Nichtigkeit", wie der Gutachter der Rechtsmedizin in Würzburg in der Verhandlung sagte, war der Anlass dafür, dass in der Folge eine Reihe von Straftaten begangen wurde. So hatte sich der Mann am 17. August 2020 in einem Zug geweigert, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Daraufhin hatte der Zugbegleiter seine Zentrale und diese wiederum die Bundespolizei alarmiert. Zeitgleich wurde die Polizeiinspektion Lohr um Amtshilfe gebeten.

Flasche mit Kräuterschnaps war weitgehend geleert

Als zwei Beamte aus Lohr den auf Gleis drei stehenden Zug betraten, gab sich der Maskenverweigerer aggressiv. Schnell wurde den Polizisten beim Anblick einer zu mehr als zwei Drittel geleerten Flasche mit Kräuterschnaps klar, dass sie es mit einem stark angetrunkenen Fahrgast zu tun hatten. Jedoch gelang es ihnen, den Bauarbeiter zum Verlassen des Zuges zu bewegen. Erst auf dem Bahnsteig fing dieser an, die Beamten zu beschimpfen und zu beleidigen. Darauf wurde er zu Boden gebracht und gefesselt.

Beim Eintreffen der Streife der Bundespolizei aus Würzburg beruhigte er sich erneut nicht, beschimpfte alle vier Beamten und drohte ihnen, "sie und ihre Familien umzubringen". Da der Mann eine freiwillige Atemalkoholprobe verweigerte, wurde ihm angekündigt, ihn in Gewahrsam zu nehmen und auf die Dienststelle zu bringen. Das brachte den Mann noch mehr auf die Palme, so dass er nach Aussage der vier Beamten im Dienstfahrzeug bäuchlings fixiert nach Würzburg gebracht werden musste.

Auf dem Heimweg von Gerichtsverhandlung

Den Grund, warum der Fahrgast so aggressiv reagiert hat, lieferte jetzt die Hauptverhandlung. So befand sich der 29-Jährige auf der Heimfahrt von einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg, wo er sich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung sowie Sachbeschädigung verantworten musste. Etwa ein Jahr zuvor, am 16. Juli 2019, war er in Nürnberg gegen die Ordnungshüter vorgegangen, ebenfalls alkoholisiert. Die Strafe damals: zehn Monate Freiheitsstrafe.

Nach der Verurteilung habe er sich in einem Supermarkt eine Flasche Kräuterschnaps gekauft und diese, zusammen mit den ärztlich verordneten Tabletten, zu sich genommen. Auf die Nachfrage von Richter Dr. Sven Krischker und Gutachter Dr. Thomas Taschner nach seinem gewöhnlichen Trinkverhalten, gab der Angeklagte an, sonst so gut wie nie Alkohol zu trinken.

Nach den Berechnungen von Dr. Taschner müsste der Angeklagte zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von zwischen 0,9 bis 1,69 Promille gehabt haben. Allerdings habe die Einnahme der Tabletten, einem leichten Psychopharmaka, dazu geführt, dass sich der Mann "nicht mehr im Griff gehabt hat". Der Gutachter sprach davon, dass man eine "krankhafte, seelische Störung annehmen muss".

Untersuchung in Fachklinik steht bevor

Untersuchungen in der Justizvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen, in der der Mann derzeit seine Haftstrafe verbüßt, haben eine Verletzung des Kleinhirns ergeben. In der Vergangenheit sei sein Mandant einige Male mit starken Kopfschmerzen einfach umgefallen, berichtete der Verteidiger. Deswegen befinde er auch nicht im offenen sondern im geschlossenen Vollzug und soll demnächst in einer Fachklinik weiter untersucht werden, ergänzte der Angeklagte.

Von einer verminderten Schuldfähigkeit ging dann auch die Staatsanwältin aus, beantragte aber eine viermonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Zwölf Einträge im Bundeszentralregister, davon vier einschlägige, ließen eine Bewährungsstrafe nicht mehr zu. "Eine maßvolle Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird", schwebte dem Verteidiger vor.

Das Urteil von Strafrichter Dr. Sven Krischker lautete auf zwei Monate Freiheitsstrafe, die auch sofort vom Angeklagten und seinem Verteidiger akzeptiert wurden.

 
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