Die Stadt Karlstadt hatte Erfolg mit ihrem mehrjährigen Klageverfahren gegen die Baufirmen der Karolingerbrücke. Die beklagte Arbeitsgemeinschaft Mainbrücke soll der Stadt eine Summe von 760.000 Euro zur Mängelbeseitigung an der Karolingerbrücke zahlen, so das Urteil des Landgerichts Würzburg. Die Berufung vonseiten der Arbeitsgemeinschaft wurde Ende Juli durch das Oberlandesgericht in Bamberg zurückgewiesen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof wurde nicht eingelegt.
Aber von vorne: Seit Jahren verliert die Karolingerbrücke in Karlstadt Tag für Tag ein klein wenig ihrer rotbraunen Farbe. Seitdem wirft der abblätternde Korrosionsschutz die Frage auf, wer die Verantwortung für den mangelhaften Zustand der Brücke trägt. Die Stadt Karlstadt setzte daher ein Klageverfahren gegen die Arbeitsgemeinschaft Mainbrücke in Gang. Die betroffenen Firmen stellten den Bau der Verbindungsbrücke zwischen Kernstadt und Karlburg im Jahr 2005 fertig.
Sachverständiger: Gutachten sieht Baufirmen in der Verantwortung
Wie Stefan Tratz, Leiter der Pressestelle am Oberlandesgericht Bamberg, auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte, kam der gerichtlich beauftragte Sachverständige zu der Schlussfolgerung, dass die Verantwortung bei den Baufirmen liegt. Das Landgericht Würzburg hat den Anträgen der Stadt deshalb in erster Instanz stattgegeben und sieht die Arbeitsgemeinschaft Mainbrücke als Gesamtschuldnerin.
Die Arbeitsgemeinschaft legte daraufhin Berufung gegen die landgerichtliche Entscheidung ein und kritisierte in diesem Zuge unzureichende Gutachten sowie falsche Schlussfolgerungen des Sachverständigen. Die Beschuldigten beteuerten, dass die Werkleistung dem damaligen Stand der Technik entsprochen habe und die Ursache für die unzureichende Haftung der Korrosionsschicht in der Fachwelt bis dahin nicht hinreichend bekannt gewesen sei. Im Urteil vom 20.07.2023 wies das Oberlandesgericht Bamberg diese Argumentation und somit die Berufung der Baufirma zurück.
Keine Nichtzulassungsbeschwerde von Baufirmen: Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig
Bis 21. August hätten die Baufirmen noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil vorgehen können. Nach dem ereignislosen Verstreichen der einmonatigen Frist ist nun klar: Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Würzburg vom 20.07.2023 ist rechtskräftig, die Stadt wird die erhofften 760 000 Euro bekommen.
Uli Heck, geschäftsleitender Beamter in Karlstadt, gab auf Nachfrage an, im Oktober mit Details zum Verfahren an die Öffentlichkeit zu treten. Dann könnte unter anderem auch geklärt werden, was mit der Farbe passiert und ob das Abblättern des Lacks dem Bauwerk schadet. Heck bezeichnete das Thema als "Geschichte, die sehr gut für uns als Stadt gelaufen ist".
Aber ich würde mich erst dann freuen, wenn das Geld tatsächlich überwiesen ist.