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Gemünden
Mann verfolgte 23-Jährige nackt: Sexualtherapie nötig
Ein 55-jähriger aus dem Raum Marktheidenfeld rannte einer jungen Frau, die bei ihm geklingelt hatte, nackt hinterher. Nicht seine erste exhibitionistische Verfehlung.
Das Amtsgericht in Gemünden.
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:33 Uhr

Ein 55-jähriger Mann, der in Gemünden wegen Exhibitionismus vor dem Amtsgericht stand, kam mit einem blauen Auge davon. Auf die Frage der Staatsanwältin, wie er sich zwei Jahre nach der Tat fühle, sagte er: "Ich hab Mist gebaut und warte auf meine Strafe."

Es war am 20. Juli 2017 als es gegen 22.15 Uhr an der Wohnungstür des Mannes in einem Ort im Raum Marktheidenfeld klingelte. Nur mit einem Unterhemd bekleidet öffnete er die Tür. Vor ihm stand eine weitere Mieterin des Mehrfamilienhauses. Als sie den Halbnackten sah, flüchtete sie in ihre Wohnung – gefolgt von dem Mann, der mittlerweile auch das letzte Kleidungsstück abgelegt hatte. Er wollte von der Nachbarin wissen, was sie von ihm wollte. Durch den Türspion erkannte sie diesen und vertrieb ihn.

Junge Krankenschwester immer noch schockiert

Was die Krankenschwester dazu veranlasst habe, so spät beim 55-Jährigen zu klingeln? Die 23-Jährige sagte, dass es kurz zuvor bei ihr geklingelt und sie alle Nachbarn gefragt habe, ob diese es waren. Bei ihrer Anhörung zeigte sich die junge Frau immer noch schockiert von dem Vorfall. Nach dem Vorkommnis sei sie ausgezogen und habe sich eine andere Wohnung gesucht.

"Sechs bis acht Bier" habe er an diesem Abend getrunken, erklärte der Angeklagte. Ärger mit seiner Ex-Ehefrau und der Tochter hatten ihn in vor zwei Jahren verstärkt zum Alkohol greifen lassen. Zudem habe ihn seine Freundin vor die Tür gesetzt. Die Vorkommnisse mit der Nachbarin hätten ihn aber wachgerüttelt. Vorgelegte Gutachten bestätigten, dass er seit längerer Zeit nun abstinent ist.

Angeklagter versuchte Ärger durch Alkohol zu kompensieren

"Der Alkohol ist nicht das Hauptproblem gewesen, sondern der Ärger, besonders mit der Ex-Ehefrau", bestätigte ein Gutachter in der Verhandlung. "Er hat versucht den Ärger durch Alkohol zu kompensieren", betonte er. Dass es der Angeklagte geschafft hat, vom Alkohol wegzukommen, nannte der Gutachter "eine gute Leistung". Jetzt gelte es, die Vergangenheit in einer sexualtherapeutischen Behandlung aufzuarbeiten. Dies sei allerdings wegen des geringen Angebots an geeigneten Therapeuten ein langer Weg.

Ob es nach zwei Jahren und angesichts der Alkoholabstinenz noch zu einer Bestrafung durch das Gericht kommen muss, diese Frage stellte Staatsanwältin Ilka Matthes in den Raum. Sie zeigte sich für eine Einstellung des Verfahrens gegen entsprechende Auflagen offen.

Mann muss Sexualtherapie machen

Der Anregung folgten Richterin Laura Paczesny und der Verteidiger des Angeklagten. Der 55-Jährige muss nun mit Unterstützung seiner Krankenkasse Kontakt zu einer geeigneten sexualtherapeutischen Einrichtung aufnehmen und dies dem Gericht nachweisen.

Innerhalb von sechs Monaten muss er einen Behandlungsbeginn oder die Zusage zur Behandlung erreicht haben. Ferner ist die Alkoholabstinenz nachzuweisen. Außerdem muss der Angeklagte, der zuvor schon zwei Mal wegen exhibitionistischer Verfehlungen aufgefallen ist, 1000 Euro an den Verein "Wildwasser" in Würzburg zahlen. Unter diesen Auflagen wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

 
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