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GÖSSENHEIM
Manfred Marold gewinnt in letzter Instanz gegen die Gemeinde
Michael Fillies
Michael Fillies
 |  aktualisiert: 03.12.2019 08:41 Uhr

Späte Genugtuung für Manfred Marold, den früheren Bürgermeister Gössenheims: Die von ihm und dem Höchberger Juristen Jochen Hofmann-Hoeppel vertretene Klage gegen den Trinkwasser-Verbesserungsbeitrag der Gemeinde von 2005 hatte auch in letzter Instanz Erfolg: Die Gemeinde hat am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ihre Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg von 2012 zurückgezogen. Das Ehepaar Marold wird nun seinen Verbesserungsbeitrag verzinst zurückerhalten. Die übrigen 800 in Gössenheim ergangenen Bescheide jedoch behalten Bestand, da gegen sie kein Widerspruch eingelegt war.

Vor drei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Würzburg dem Ehepaar Marold Recht gegeben (AZ: W 2 K 11.994). Damals hatten die Richter die Gössenheimer Beitrags- und Gebührensatzung von 1979 für das Trinkwasser moniert und außerdem befunden, dass zu Unrecht Maßnahmen im Umfang von 62 500 Euro anteilig im Verbesserungsbeitrag von insgesamt 1,16 Millionen Euro verrechnet worden seien. Die Gemeinde legte gegen das Urteil Berufung ein. Am 9. Juli dieses Jahres befasste sich der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach damit (AZ: 20 B 14.1405).

Neue Satzung verlangt

Die Richter griffen weder die Kritikpunkte Marolds noch die Entscheidungsgründe der Würzburger Kollegen auf, sondern würdigten die Herstellungsbeitragssatzung von 2005: In ihr waren die Investitionen (Verbesserungsmaßnahmen) nicht berücksichtigt. Dass die Gemeinde Gössenheim das dann 2006 mit einer Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung nachholte, ließen die Richter nicht gelten: Statt einer bloßen Änderung wäre ein Neuerlass der Satzung nötig gewesen.

Nach diesem Hinweis des Senats zogen Bürgermeister Theo Gärtner, VG-Geschäftsleiter Alexander Rohner, VG-Bauamtsleiter Johannes Schmelz und Rechtsanwalt Burkard Hohmann aus Würzburg die Berufung zurück – damit wurde das Verfahren zugunsten des Ehepaars Marold eingestellt. Die Kosten der Gerichtsverfahren hat nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs die Gemeinde zu tragen.

Die Berechnungen und rechtlichen Ausarbeitungen Gössenheims stammten vom renommierten Satzungsbüro Müller (heute Müller, Hammer/Schulte) in Veitshöchheim, das auch für die beiden anderen Mitgliedsgemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Gräfendorf und Karsbach, sowie zahlreiche Kommunen im Umland tätig war und ist.

„Man sieht, auch spezialisierte Satzungsbüros sind nicht unfehlbar“, sagt Manfred Marold. Er sieht seinen Einsatz und den der damaligen Bürgerinitiative nun endgültig bestätigt und gerechtfertigt. Marold empfiehlt: Sicherlich sind alle Gemeinden gut beraten, ihre Satzungsrechte zu überprüfen und nach den Hinweisen des Gerichts nachzubessern.“

In der Verwaltungsgemeinschaft geschieht das bereits, berichten der VG-Vorsitzende Martin Göbel und Alexander Rohner. Überall, wo es Änderungssatzungen gab, sollen diese nun wortgleich als Neufassungen beschlossen werden – „eine reine Formalie“, die faktisch nichts ändere, so Rohner. Er bedauert, dass das oberste Gericht weder auf die einstige Klage Marolds noch auf die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts Würzburg eingegangen ist, um in diesen Punkten Klarheit zu schaffen.

„Niemand über den Tisch gezogen“

Dass das oberste Gericht nurmehr einen Formfehler gefunden habe, betont auch Gössenheims Bürgermeister Theo Gärtner: „Es wurde niemand über den Tisch gezogen!“ Die Beiträge seien zurecht eingehoben worden. Allerdings wird nun das Ehepaar Marold als einzige Hausbesitzer ohne den Trinkwasser-Verbesserungsbeitrag davonkommen. Nur sie hatten ihren Widerspruch gegen die Veranlagung aufrecht erhalten und erhalten deswegen nun die Rückzahlung inklusive Zinsen. Einen neuen Bescheid kann die Gemeinde wegen der Festsetzungsverjährung im Verfahren Marold nicht erlassen.

 
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