Voraussichtlich 6,5 Millionen Euro an eigenen Haushaltsmitteln wird der Landkreis Main-Spessart im Jahr 2025 für den öffentlichen Personennahverkehr aufbringen müssen. Diese Summe ergibt sich aus den Ausgaben von über 17 Millionen Euro und Einnahmen von knapp 10,6 Millionen Euro. Nur ein kleiner Teil davon ist die ÖPNV-Zuweisung, deren Verwendung der Kreistag einstimmig zustimmte. Sie betrug für 2024 maximal 1,57 Millionen Euro, die exakte Höhe für das kommende Jahr ist noch nicht bekannt. Da Bayernweit nicht mit mehr Mitteln zu rechnen ist und der Bewertungsmodus grundlegend verändert wird, sind gesicherte Annahmen nicht möglich. Neben der ÖPNV-Zuweisung erhält der Landkreis auch Zuschüsse aus Förderprogrammen für den Bedarfsverkehr "callheinz", das 365-Euro-Ticket und das Deutschlandticket. Weitere Einnahmen entstammen den verkauften Fahrscheinen und dem Kommunalunternehmen Würzburg.
Bei den Ausgaben ist die Finanzierung der Linienverkehre mit 13,5 Millionen Euro der größte Posten, die Ausgleichszahlungen für das 365-Euro-Tickte sinken bis zum Ende des laufenden Schuljahres auf voraussichtlich 1,2 Millionen Euro.
Für die Abrechnung des 365-Euro-Tickets ermächtigte der Kreistag die Landrätin, eine neue Allgemeine Vorschrift als Allgemeinverfügung zu erlassen. Zudem stimmte er einstimmig für die Aufhebung der bisherigen Allgemeinen Vorschrift. Diese berücksichtigte rechnerisch auch die Förderung aus den Fiona-Tarifmaßnahmen, die jedoch zum Jahresende entfallen. Zudem ändert der sich mit der Verbundraumerweiterung ab dem kommenden Jahr das bisherige Tarifgebiet (Nahverkehr Mainfranken statt Verkehrsunternehmenverbund Mainfranken). Beides bedingt neue Rechenvorschriften und -schritte zur Berechnung der Ausgleichsmittel für die Verkehrsunternehmen.
Auch für das Deutschlandticket ab dem 1. Januar 2025 muss die Landrätin eine neue allgemeine Vorschrift in Form eine Allgemeinverfügung erlassen, wozu der Kreistag sie ermächtigte. Bekanntlich soll der Preis des Deutschlandtickets auf 58 Euro im Monat steigen. Zwar hatte der Kreistag die Landrätin schon am 26. April zum Erlass weiterer allgemeinen Vorschriften für das Deutschlandticket ermächtigt, dabei war er aber davon ausgegangen worden, dass die Finanzierung ab 2025 dauerhaft gesichert sein wird. Das ist aber noch nicht der Fall.
Die neue Ermächtigung ab 2025 enthält die Klausel, dass die Landrätin die allgemeine Vorschrift nur erlassen darf, wenn Bund und Land einen vollständigen Ausgleich finanzieller Nachteile sicherstellen. Insbesondere darf kein Ausgleich mit kommunalen Haushaltsmitteln nötig werden.