15 Jahre lang verkaufte Krzystof Hartmann Wein, Tabak und Zeitschriften in seinem Laden in der Lohrtorstraße 1. Dann wurde das langgestreckte Anwesen, das schon an der Ecke zur Hauptstraße beginnt, verkauft. Die neue Eigentümerin kündigte Hartmann wegen Eigenbedarfs. Hartmann zog um, ist seitdem in der Turmstraße 1 zu finden, nur 60 Meter entfernt.
Die neue Eigentümerin begann mit dem Umbau im oberen Trakt zur Hauptstraße hin, in dem zuletzt ein Cecil-Store eingemietet war. Die Schaufenster wurden verklebt. Das letzte Fenster in der Turmstraße wurde zur Tür vergrößert, um einen Seiteneingang zu schaffen. Dann tat sich nichts mehr - bis heute.
Ein Fenster zur Tür erweitert
Das Landratsamt hat am 9. Juli eine Baueinstellung veranlasst, wie dessen Pressestelle auf Anfrage der Redaktion erklärte. Die Begründung: Im Inneren des Gebäudes seien Änderungen vorgenommen worden, "für die eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig wäre, die hier dann von der baurechtlichen Genehmigung umfasst wird", so die Auskunft des Landratsamts. Sprich: Wenn ein Fenster zu einer Tür erweitert wird, braucht es dafür eine Genehmigung. Dazu kam in diesem Fall: Mit dem neuen Seiteneingang wurde auch eine Treppe gebaut, deren letzte Stufe auf der Straße liegt - und damit auf städtischem Grund.
Für die errichteten Treppenstufen liege keine Baugenehmigung vor, so das Landratsamt auf eine erste Anfrage im Ende Oktober. Mehr noch: "Bis heute ist kein entsprechender Bauantrag beim Landratsamt nachgereicht worden." Da die letzte Stufe auf städtischem Grund liege, bedürfe es darüber hinaus "des gemeindlichen Einvernehmens seitens der Stadt Lohr".
Austausch der Fenster war okay
Seitens der Stadt Lohr teilte Pressesprecher Dieter Daus ebenfalls im Oktober mit, dass "eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Austausch der Fenster beantragt und auch erteilt worden" sei. Weitere Arbeiten seien nicht genehmigt gewesen, weshalb der Baukontrolleur des Landratsamts Main-Spessart den Bau "für andere Arbeiten als den Fenstertausch eingestellt" habe.
Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist nötig, weil die historische Altstadt von Lohr unter Ensembleschutz steht. Dass ein Treppenzugang an dieser Stelle problematisch ist, ergibt sich aus der beengten Lage: Zwar zieht sich das gesamte Anwesen auf eine Länge von rund 44 Metern hin. Doch misst es selbst an dieser breitesten Stelle mit dem neuen Eingang gerade mal vier Meter .
Inzwischen hat sich die Lage dann doch entwickelt: Im Dezember habe die neue Eigentümerin den nötigen Bauantrag nachgereicht und dieser Tage sei dieser nun auch genehmigt worden, teilte das Landratsamt auf Anfrage mit. "Er ist unterschrieben", hieß es aus der Pressestelle.
Die Stadt spielte mit
Dies bedeutet: Die Erweiterung eines Fensters zur Tür und der Bau der Treppe sind nachträglich genehmigt. Die Stadt habe dies akzeptiert und das "gemeindliche Einvernehmen" erteilt dafür, dass die unterste Stufe auf städtischem Grund zu liegen kommt, bestätigte Daus am Mittwoch.
Somit steht die Bau-Ampel nun wieder auf grün. Die Eigentümerin reagierte zwar auf mehrfache Anfragen nicht. Doch ist wohl damit zu rechnen, dass es in der Lohrtorstraße jetzt endlich wieder vorwärts geht.