Die ersten warmen Tage haben am Wochenende viele Menschen ins Freie gelockt – und auch Wassersportler auf den Main. Das führte prompt zu einer Nachfrage im Hauptausschuss des Lohrer Stadtrates. Dort wollte Christine Kohnle-Weis (SPD) wissen, welche Regeln es für Wassersportler, speziell für Jetskifahrer, auf dem Main im Bereich Lohr gibt.
Bürgermeister Mario Paul sprach aus dem Stand davon, dass es sich um zugelassene Wasserfahrzeuge handle, die auf dem Main wohl fahren dürften. Wer mit solchen Gefährten jedoch Wassersport treibe, dürfe dies nur auf bestimmten, dafür ausgewiesenen Strecken. Details zu den Regelungen soll die Verwaltung nun erfragen und danach im Gremium darlegen.
"Nicht verantwortbar"
Kohnle-Weis hatte bei ihrer Anfrage deutlich gemacht, dass sie nur wenig begeistert ist vom motorgetriebenen Wassersport auf dem Fluss. Lohr sei eine Modellkommune für Artenvielfalt und stehe für die Bewahrung von Lebensräumen, wozu auch der Main zähle. Es sei "nicht verantwortbar", wenn durch den Wellenschlag von Wassersportgeräten das Ablaichen der Fische gestört werde.
Der Erholungswert der Mainauen werde durch Lärm beeinträchtigt. Dies sei "alles andere als schön", so Kohnle-Weis. Sie bat darum, dass die Verwaltung prüft, welche Möglichkeiten die Stadt hat, "den Drang, auf dem Wasser zu rasen, zu kanalisieren". Das Thema dürfte also demnächst wieder im Gremium aufschlagen.
Broschüre für Wassersportler
Fakt ist, dass auch für Wassersportler Regeln gelten. Nachzulesen sind sie unter anderem in einer von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) herausgegebenen Broschüre mit dem Titel "Hinweis für Wassersportler", gültig für den Main, die Donau und den die Flüsse verbindenden Kanal. Neben Vorgaben, wonach beim Wassersport keine Menschenleben gefährdet, nichts beschädigt, die Schifffahrt nicht behindert und die Umwelt nicht beeinträchtigt werden dürfen, finden sich dort auch Aussagen zu verschiedenen anderen Aspekten des Wassersportbetriebs.
So ist konkret zum Fahren mit "Wassermotorrädern", also Jetskis, zu lesen, dass dies grundsätzlich nur innerhalb dafür freigegebener und mit einem entsprechenden Schild markierter Wasserflächen gestattet ist. Am gesamten Main gibt es nur fünf solche Bereiche, zwei davon im Landkreis Main-Spessart: einer unterhalb von Trennfeld, der andere zwischen Neuendorf und Langenprozelten.
Regeln für Tourenfahrten
Außerhalb dieser Wasserflächen darf mit dem Jetski nur gefahren werden, um von der Einsetzstelle die nächste ausgewiesene Jetski-Strecke zu erreichen. Erlaubt sind mit dem Jetski laut WSV auch Touren- und Wanderfahrten, "wenn dabei ein stetiger, klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird".
Was darunter zu verstehen ist, erklärt Stefan Meis vom WSV Schweinfurt: "Auf und ab darf man nicht fahren." Es gelte die Faustregel, wonach ein Jetskifahrer innerhalb einer Stunde ein und dieselbe Stelle am Fluss nicht zweimal passieren dürfe.
In der WSV-Broschüre ist daneben zu lesen, dass Jetskis zum Ufer einen Abstand von zehn Metern einhalten müssen. Neben mehreren weiteren Einschränkungen ist überdies geregelt, dass alle Jetskis ein Kennzeichen haben müssen und für das Führen bei mehr als 15 PS Motorleistung ein Sportbootführerschein erforderlich ist. Eine Höchstgeschwindigkeit ist in der Broschüre nicht genannt, jedoch der Appell, dass "im Interesse des Ansehens der Sportschifffahrt" Geschwindigkeiten vermieden werden sollen, die durch starke Wellenbildung und Lärm die Natur sowie andere Menschen und Wasserfahrzeuge beeinträchtigen können.
Mehr Stellen für Wasserski
Deutlich zahlreicher als die ausgewiesenen Jetski-Strecken sind entlang des Mains übrigens die Bereiche, in denen Wasserski gefahren werden darf. Gut 30 Strecken sind hier in der WSV-Broschüre aufgelistet, beispielsweise bei Gemünden, Rodenbach und Neustadt sowie zwischen Trennfeld und Marktheidenfeld sowie bei Urphar und Wertheim. Die jeweiligen Strecken sind anhand der Flusskilometer-Angabe genau eingegrenzt.
Und schließlich sind auch die Stellen genannt, an denen Kleinfahrzeuge in den Main eingesetzt werden können, beispielsweise an den Slipstellen in Lohr, Steinbach und Langenprozelten, daneben auch in Marktheidenfeld, Zimmern, Hafenlohr, Triefenstein, Bettingen, Kreuzwertheim und Wertheim.