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GEMÜNDEN
Lösegeld für geklauten Kater gefordert
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:15 Uhr

Zwei Stunden schwiegen die Angeklagten konsequent, dann brachen die beiden nacheinander das Schweigen. Angeklagt waren ein 22- und ein 25-Jähriger aus dem Raum Marktheidenfeld, weil sie eine Katze gestohlen, den Eigentümer erpresst und das Tier verkauft haben sollen. Außerdem wird den Männern der Diebstahl einer Bodenschleifmaschine vorgeworfen. Ein Urteil fällte das Amtsgericht Gemünden noch nicht; die Verhandlung wird fortgesetzt.

Es war nicht irgendeine Katze, die die beiden jungen Männer nicht weit entfernt vom Haus des Besitzers auflasen und mitnahmen. Nach Aussage des 30 Jahre alten Kraftfahrers handelt es sich um einen Zuchtkater der Rasse Ragdoll mit dem Namen „Findus“ und einem Wert von etwa 1500 Euro. „Die Katze war auf einmal weg“, erklärte der Mann vor dem Amtsgericht. Im Dezember 2015 erfuhr er schließlich, was mit dem zwischen 4. und 5. November 2015 verschwundenen Kater passiert war.

Forderung von 350 Euro

In einer Handynachricht forderte der jetzt 22-jährige Maler 350 Euro Lösegeld: Wenn der Kraftfahrer nicht zahle, sehe er den Kater nie wieder. Da der Besitzer nicht zahlte, landete der nicht mit einem Mikrochip markierte Kater bei einer Lohrer Tierärztin, die das Tier behandelte und dem Angeklagten für 250 Euro abkaufte. Auf Wunsch der Entführer erhielt das Tier nun einen Transponder-Chip.

Dass er an allen Taten beteiligt gewesen sei, wies der 25-jährige Fleischereifachverkäufer entschieden zurück, nachdem er zuvor nur den Verteidiger hatte sprechen lassen. Er sei lediglich der Fahrer gewesen, weil sein Mitangeklagter weder einen Führerschein noch ein eigenes Fahrzeug habe. Dass er die Kosten für die Operation und das Anbringen eines Chips übernommen hatte, gab der 25-Jährige zu. Allerdings erst, nachdem Richterin Karin Offermann und die Staatsanwältin ankündigten, die Tierärztin als Zeugin zu laden. Da diese mittlerweile den Wohnsitz nach Spanien verlegt hat, müssten die Verurteilten im Falle einer Verurteilung die Kosten der Anreise tragen.

Der Anwalt versuchte während der Verhandlung immer wieder, seinen Mandanten als Unschuldslamm darzustellen, was den Mitangeklagten auf die Palme brachte. „Das ist alles Schwachsinn, was heute hier geredet wird“, platzte es aus dem 22-Jährigen heraus, „der war überall dabei“. Das gelte auch für den Diebstahl einer Bodenschleifmaschine von einer Baustelle, auf der der 22-Jährige bis zu seiner Entlassung gearbeitet hatte. Gemeinschaftlich hätten er und sein ehemaliger Freund und Mitbewohner die schwere Maschine gestohlen, an verschiedenen Orten zwischengelagert und schließlich einem Handwerker für 250 oder 300 Euro verkauft.

Aussage korrigiert

Überraschend korrigierte ein 54-jähriger Zeuge in der Verhandlung seine bei der polizeilichen Vernehmung getroffene Aussage. Damals hatte er angegeben, der Kater sei den Männern zugelaufen, nun gab er an, dass diese das Tier gestohlen hätten und er den Besitzer über den Verbleib der Katze informiert habe. Er habe die jungen Männer schützen wollen; sie sollten Gelegenheit haben, die Sache in Ordnung zu bringen, sagte der Zeuge.

Wegen der langen Weigerung der Angeklagten, auszusagen, zog sich die Verhandlung so in die Länge, dass sie unterbrochen wurde. Sie wird am 17. Oktober fortgesetzt.

 
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