Zum Artikel "Hoffmann: Gleiche Bedingungen für alle" vom 17. April über das Gespräch des Bundestagsabgeordneter Alexander Hoffmann (CSU) mit den Johannitern über die Mindestlohnproblematik im Bereich der Fahrdienste erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift.
Auch mit Einführung des Mindestlohns erhöhte sich das monatliche Einkommen der Mitarbeiter im Fahrdienst nicht, sondern die Arbeitszeit verringerte sich. Mit dem Mindestlohn darf man nur 450 Euro monatlich beziehungsweise 5400 Euro im Jahr verdienen.
Wenn sich nun der Bundestagabgeordnete Alexander Hoffmann mit den Mitarbeitern des Fahrdienstes trifft und erfährt, welche Herausforderungen die Mitarbeiter zu bewältigen haben, müsste er auch feststellen, dass der Mindestlohn für diese Tätigkeit nicht angemessen ist.
Der wichtigste Grund für diesen Besuch ist jedoch die Konkurrenz von außerhalb, die seit Jahren durch günstigere Angebote die Fahrdienste von den Hilfsorganisation übernehmen und denen große Sorgen macht. Nun befürchtet die Johanniter Unfallhilfe noch mehr Fahrdienste zu verlieren und der Bundestagsabgeordnete wird zu einem Besuch eingeladen mit der Bitte, gleiche Bedingungen für alle herzustellen. Wie Herr Hoffmann richtig erkannte, haben sich auch die Hilfsorganisationen nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
Wenn nun die Konkurrenz immer öfters den Zuschlag erhält, muss das ja nicht heißen, das die sich nicht an die Vorgaben des Mindestlohns halten. Manche Anbieter haben vielleicht weniger Unkosten durch eine übersichtliche Verwaltung oder günstige Betriebskosten. Die Hilfsorganisationen bekommen den Zuschlag ja auch nur durch günstige Angebote.
Noch zu Zeiten, als die Hilfsorganisationen die Fahrdienste noch untereinander aufteilten und sich kaum in die Quere kamen, hielten sich diese nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Aus meiner Erfahrung als Fahrerin beim BRK kann ich berichten, dass bis 2014 die Lohnfortzahlung für Urlaub und im Krankheitsfall verweigert wurde. Auch die Höhe der Altersversorgung wurde nicht in voller Höhe abgezogen, weil unrechtmäßig die Ehrenamtspauschale in Höhe von 2400 Euro in Anspruch genommen wurde. Mit Einführung des Mindestlohns wurden Leerfahrten zum Abzug gebracht, für die es keine Voraussetzung gab. Die Lohnkosten sind plötzlich sehr gestiegen.
Wenn Fahrer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst stundenlange Wartezeiten auf Parkplätze verbringen müssen, so frage ich mich, bekommen diese keine Spesen bezahlt wegen langer Abwesenheit von der Betriebsstätte, so wie es auch den Teil- oder Vollzeitmitarbeiter zusteht! Gleiche Bedingungen sollte nicht nur bei der Ausschreibung der Fahrdienste hergestellt werden sondern auch unter der Arbeitnehmerschaft.
Loritta Rothaug
97828 Marktheidenfeld