Zum Artikel "Hohe Strafe für kurze Parksünde", erschienen am 1. September, erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Seit es die Postfiliale in der Karbacher Straße in Marktheidenfeld gibt, können Pkw auf beiden Seiten des Hofes parken. Keine Markierung, nichts, weist auf den eigentlichen Beginn eines privaten Grundes hin. Dass nun plötzlich den Postkunden vermittelt werden soll, dass eine Seite des Hofes Privatgelände ist, hätte einer gewissen Eingewöhnungszeit bedurft, wenn man auch nur ein bisschen um Verständnis der Kunden bemüht gewesen wäre. Die Fläche (welche eigentlich genau?) nun von jetzt auf gleich zu einer Parkverbotszone zu erklären und auch noch zeitgleich ein Inkassounternehmen einzuschalten, um Verstöße dagegen bei einem vielleicht fünfminütigen Parken sofort und ohne Vorwarnung mit einem saftigen Bußgeld zu belegen, ist skandalös und entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit!
Es ist aber auch ein Beispiel, in dem sich nach meiner Wahrnehmung ein grundsätzliches Phänomen unserer Gesellschaft offenbart, dass nämlich Egoismus und Rücksichtslosigkeit immer mehr um sich greifen und nur noch die eigenen Interessen und kurzfristigen Vorteile zählen, während das Interesse und die Bedürfnisse der Allgemeinheit gewissen Leuten schnurzegal sind. Und es ist hier zweifellos von allgemeinem Interesse, dass täglich hunderte von Menschen für ein paar Minuten dort einen Parkplatz finden können, um ihre Briefe oder Pakete abzugeben, zumal in den Dörfern keine Möglichkeit mehr dazu besteht.
Diese Maßnahmen damit zu begründen, man brauche den Platz "gelegentlich"(!) für Anhänger und Wohnmobil, mutet dagegen geradezu lächerlich an! Da gäbe es wirklich andere Möglichkeiten, das den Postkunden zu vermitteln und um Verständnis zu bitten! Zudem sollte geprüft werden, ob nicht aufgrund der langjährigen Nutzungszeit der gesamten Fläche ein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden kann.
Ein Inkassobüro zu involvieren, um den Menschen dreistellige Beträge abzuknöpfen, offenbart ein enormes Potential an Skrupellosigkeit den Mitmenschen gegenüber und sollte keinesfalls widerspruchslos hingenommen werden! Es gibt im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Artikel 14,2, in dem heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen." - Aber wer kennt bzw. wen interessieren heutzutage schon solche Sätze….
Wilhelm Brönner
97840 Hafenlohr