Zum Artikel "Ohne Maske zur Stimmabgabe" vom 28. September erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Wir haben seit fast zwei Jahren die Corona-Pandemie; diese Zeit sollte eigentlich genug sein, dass der Staat darüber nachdenkt, wie er bei Wahlen mit Maskenverweigerern umgeht, zumal damit zu rechnen war. Es mutet wie ein Schildbürgerstreich an, wenn man liest, was sich in einem Lohrer Wahllokal zugetragen hat: Ein Maskenverweigerer bestand darauf, seine Stimme ohne Maske abzugeben. Das Wahllokal musste bis auf einen Wahlhelfer geräumt werden, anschließend musste das Wahllokal hygienisch gereinigt werden bevor der Wahlbetrieb weitergehen konnte. Eine totale Fehlentscheidung des Wahlleiters, wie ich meine.
Eine viel einfachere Lösung wäre es gewesen, in der Wahlbenachrichtigung darauf hinzuweisen, dass im Wahllokal in jedem Fall eine Maskenpflicht besteht. Wer meint, dem nicht nachkommen zu können, kann ja immer noch Briefwahl machen. Das Problem wäre elegant gelöst gewesen. Doch der Staat lässt sich anscheinend lieber auf der Nase rumtanzen! Doch dies kennen wir ja schon von den Querdenker-Demonstrationen.
Michael Ruppert
97753 Karlstadt