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Retzbach
Langer Weg zum neuen Feuerwehrgerätehaus
Auf dem Grundstück für das neue Feuerwehrhaus in Retzbach wurden bereits die Bohrstellen für die Bodenerkundung markiert. Die nahe Bundesstraße macht die Bauleitplanung kompliziert, so muss noch der bauliche Lärmschutz für Aufenthaltsräume und Büros aufgenommen werden. 
Foto: Jürgen Kamm | Auf dem Grundstück für das neue Feuerwehrhaus in Retzbach wurden bereits die Bohrstellen für die Bodenerkundung markiert.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 03.04.2023 02:34 Uhr

Noch ist die nötige Bauleitplanung für den Neubau des Retzbacher Feuerwehrhauses nicht abgeschlossen. Bürgermeister Stefan Wohlfart sieht den Zeitplan für das im Haushalt für dieses Jahres eingeplante Projekt dennoch nicht in Gefahr.

Nachdem sich der Gemeinderat mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan "Sondergebiet Vereine und Verwaltung Krautgarten III" befasst hatte, erklärte das Ortsoberhaupt, wie es weiter geht: Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann nun beim Landratsamt zur Genehmigung eingereicht werden, was regulär drei Monate dauert, vermutlich plus Fristverlängerung. Vor den Sommerferien sollte die Änderung dann rechtskräftig sein. 

Vorab muss der Bebauungsplan allerdings erneut öffentlich ausgelegt beteiligt werden. Da die Stellungnahmen zum Bebauungsplan generell positiv ausfielen, kann zudem die konkrete Bauplanung erfolgen. Das geschieht auch, die Bohrstellen zur geologischen Geländeerkundung sind bereits mit Pflöcken markiert.

Sitzungssaal wird gerade renoviert

Auch soll in den nächsten Wochen der Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Zellingen im Gemeinderat vorgestellt werden. Der Gemeinderat tagte erstmals im Haus der Bürger in Duttenbrunn, wegen der Renovierung des Sitzungssaales im Rathaus sind derzeit Ausweichquartiere nötig.

Beide Verwaltungsverfahren betreffen vor allem das künftige Feuerwehrhaus und grundsätzlich auch das schon seit über zehn Jahren stehende Vereinsheim des Spielmannszuges. Nötig sind sie, weil das künftige Feuerwehrhaus einst auf einem anderen Grundstück in etwa 100 Metern Entfernung geplant war.

Nötig ist die erneute Behördenbeteiligung wegen Auflagen beim Immissionsschutz und Wasserrecht. Dabei geht es um den Schutz vor Verkehrs- und Anlagenlärm, insbesondere von der nahen Bundesstraße 27 und Staatsstraße 2437 in Aufenthaltsräumen sowie Büros. Das muss durch die Grundrissgestaltung (Lage auf der schallabgewandten Seite) oder mittels baulichen Schallschutz mit mindestens 35 Dezibel Dämmwirkung erfolgen. Entsprechende Fassaden und Fenster dürfen ausschließlich schützenswerte Räume erhalten.

Entwässerung mit Mischwasserkanal

Bei der Abwasserbeseitigung geht es um die geplante Entwässerung mit einem Mischwasserkanal. Generell schreibt das Wasserhaushaltsgesetz mittlerweile ein Trennsystem (für Niederschlags- und Schmutzwasser vor), Ausnahmen sind in der Bauleitplanung zu begründen. Die bisherige Begründung mit einem Verweis, dass im Ortsbereich von Retzbach auch ein Mischwassersystem vorhanden ist und für das Feuerwehrhaus Zisternen und auch ein Regenrückhaltebecken vorgesehen ist, akzeptierte die Abteilung für Wasserrecht am Landratsamt Main-Spessart nicht.

Hier wird künftig im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass eine Versickerung auf dem Baugrundstück aufgrund der Bodenverhältnisse nur begrenzt möglich ist. Vor 14 Jahren bei der ersten Überplanung waren die hydraulischen Verhältnisse noch nicht untersucht. Inzwischen ist auch klar, dass die nötigen Ausgleichspflanzungen und die Nähe zur Bundesstraße eine neue Versickerungsanlage nicht zulassen.

Allerdings sind die vorhandenen Abwasserkanäle groß genug, um das Mischwasser bis zum Regenüberlaufbecken vor der Kläranlage, das ohnehin ertüchtigt werden muss, abzuleiten. Zur Minimierung des Oberflächenwassers werden begrünte Dächer und mit Ausnahme der Verkehrsflächen der Feuerwehrfahrzeuge drainagefähige Befestigungen der Stellplätze geplant. Das in der Zisterne aufgefangene Dachwasser soll zur Bewässerung der Grünanlagen und bei Übungen der Feuerwehr genutzt werden.

 
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