
Lange Verfahren und nicht nachvollziehbare Vorgaben, so lautete die Kritik am Landratsamt, die in der Diskussion des Stadtrates über zwei für die Jugend gedachten Projekte am Landratsamt geäußert wurde. "Ärger über Stillstand bei Skaterplatz und Jugendtreff" war der Bericht darüber am 9. Dezember betitelt. Auf diesen bezieht sich die Stellungnahme des Landratsamtes. Die Behörde schreibt:
"1. Zum Jugendtreff in der ehemaligen Milchsammelstelle im Ortsteil Altfeld ist folgendes anzumerken: Der Antrag der Stadt Marktheidenfeld zum Bau des neuen Jugendraums ging am 19. März 2020 am Landratsamt ein. Am 23. April wurden die Behindertenbeauftragte und die untere Immissionsschutzbehörde beteiligt. Gleichzeitig wurde die Stadt informiert, dass noch Unterlagen fehlen, um den Antrag abschließend bearbeiten zu können. Am 22. Juli reichte die Stadt die fehlende Nutzungsbeschreibung nach. Ohne die Darstellung der geplanten Nutzung kann ein Vorhaben wie ein Jugendtreff immissionsschutzrechtlich nicht geprüft werden, da der Nutzerkreis und die Nutzungszeiten eine wesentliche Rolle bei der Lärmbelastung der Anwohner spielen.
Nachbarschaft sieht Vorhaben kritisch
Dass dieses Vorhaben in der Nachbarschaft durchaus auch kritisch gesehen wird, zeigt der Umstand, dass Unterschriften der Nachbarn bei Einreichung des Bauantrages fehlten, die erst im Oktober nachgereicht werden konnten. Bereits im Jahr 2018 wurde dem beauftragten Ingenieurbüro von Seiten des Landratsamts empfohlen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, da die Nutzung eines Jugendzentrums in der Nähe von Wohnbebauung zur Nachtzeit bekanntermaßen problematisch sein kann. Dieses geforderte Gutachten lag der Planung jedoch nicht bei.
Es lag auch kein Nutzungskonzept zur Kontrolle der Jugendlichen zur Nachtzeit bei, obwohl die Sachlage allen Beteiligten hinreichend bekannt war. Der Lärmschutzproblematik kann mit verschiedenen Lösungsansätzen begegnet werden, wie zum Beispiel einer Schallschleuse, einer Begrenzung der Nutzungszeit bis 22 Uhr oder der angeordneten Anwesenheit eines ordnenden und aufsichtsberechtigten Jugendpflegers. Es ist Aufgabe eines Gutachters diese Möglichkeiten zu prüfen und entsprechende Handlungsvorschläge zu erarbeiten.
Vorgaben müssen auch umgesetzt werden
Eine alleinige "Jugendtreffordnung" hat keine Auswirkungen auf den Bauantrag. Es muss nachvollziehbar sein, dass die hier enthaltenen Vorgaben auch umgesetzt werden. Gerade im Hinblick auf das befürchtete Aufhalten von Personen im Außenbereich zur Nachtzeit (Raucher, aber auch andere Jugendliche) kann kaum von einer Einhaltung der Richtwerte nach 22 Uhr ausgegangen werden. Diese Bedenken kann die Stadt nur durch ein Gutachten ausräumen, das jedoch trotz Empfehlung nicht vorgelegt wurde.
2. Zum Skaterplatz in Marktheidenfeld am Maradies: Festzustellen ist, dass der Skaterplatz baurechtlich nie genehmigt wurde. Dies wollte die Stadt nun nachholen. Der entsprechende Bauantrag ging am 19. März 2020 im Landratsamt ein. Der Stadt wurde mitgeteilt, dass die bisherige Situation nicht als "Bestand" definiert wird, da der Skaterplatz rechtlich gesehen ein "Schwarzbau" ist. Daher wurde 1998 auch im Vorfeld des Baus keine immissionsschutzrechtliche Prüfung des Skaterplatzes durchgeführt. 2017 wurde lediglich eine schallschutztechnische Untersuchung vorgenommen, die jedoch keinen Nachweis erbringt, dass die vorgeschriebenen Lärmwerte eingehalten werden.
Beim Skaterplatz handelt es sich um einen "Schwarzbau"
Der Stadt ist bekannt, dass der Lärmschutz nur durch entsprechende Nutzungszeiten oder bauliche Veränderungen gewährleistet werden kann. Beides wurde von Seiten der Stadt nicht in einem entsprechenden Gutachten als Handlungsalternative geprüft. Es wäre jedoch durch die Begrenzung des Nutzerkreises auf Minderjährige möglich, die Planung der Stadt wie vorgelegt zu genehmigen, da dann andere Schutzgesetze für die Anwohner gelten.
Die Stadt Marktheidenfeld sollte Versäumnisse ihrerseits nicht dem Landratsamt anlasten. Immissionsschutz ist an rechtliche Vorgaben gebunden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Belange aller Beteiligten berücksichtigt werden. Dies sollte der Stadt Marktheidenfeld bekannt sein und sie sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen."