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Karlstadt
Landkreis stellt ehrenamtliche Biber- und Fledermausberater ein
Wenn Biber Bäche stauen und Fledermäuse in Wohnhäusern nisten, sind Konflikte absehbar. Fachberater vermitteln dann zwischen Mensch und dem streng geschützten Tier.
Der Landkreis regelt die Bezahlung für ehrenamtliche Biberberater.
Foto: Patrick Pleul | Der Landkreis regelt die Bezahlung für ehrenamtliche Biberberater.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 25.02.2022 02:27 Uhr

Nicht unbedingt bei jedem beliebt, aber streng geschützt sind Tierarten wie Biber, Fledermäuse, Wespen und Hornissen. Bei der Beratung zum Umgang mit diesen Tieren setzt der Landkreis Main-Spessart künftig vorrangig auf engagierte Bürger, die vor Ort ehrenamtlich tätig werden. Damit sie offiziell bestellt werden und eine Aufwandsentschädigung erhalten können, empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig, in der dafür vorgesehenen Satzung des Landkreises Main-Spessart zusätzlich zu den Naturschutzwächtern die ehrenamtlichen Biber- und Fledermausfachberater aufzunehmen.

Zudem werden als Aufwandsentschädigung monatlich 158 Euro für die Naturschutzwächter, 165 Euro für die Biberberater und 95 Euro für die Fledermausfachberater festgesetzt, zuzüglich Fahrtkostenentschädigung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz.

Entlastung fürs Landratsamt

Die Beratung durch ehrenamtlich Tätige soll insbesondere die Fachkräfte für Naturschutz und Landschaftspflege im Landratsamt entlasten. Diesen obliegt weiterhin der hoheitliche staatliche Bereich, also die Genehmigung oder Versagung von Eingriffen in den Lebensraum besonders geschützter Tiere mittels Bescheid. Zudem können sie sich besser um rein staatliche Aufgaben wie beispielsweise naturschutzfachliche Stellungnahmen in Baugenehmigungs- beziehungsweise . Bauleitplanungsverfahren kümmern, was den Gemeinden nützt.

Der Bestand an Bibern im Kreis wird auf rund 400 Tiere in aktuell 121 Revieren geschätzt. Dass Biber ihren Lebensraum mit Dämmen, Röhren, Erdbauten und Burgen aktiv gestalten, macht Probleme in der Kulturlandschaft. Dazu gehören Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Obstbäumen und Wald, Schäden durch Vernässung und Überstauung. Manchmal sind sogar Kläranlagen oder Regenüberlaufbecken betroffen.

Bei solchen Konflikten muss ein Biberberater vor Ort vermittelnd und lenkend eingreifen. Für den gesamten Landkreis werden zwei ehrenamtliche Biberberater als notwendig erachtet. Sie müssen eine Ausbildung an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege mit abschließender Prüfung absolvieren. Der jährliche Zeitaufwand wird auf etwa 300 Stunden geschätzt.

Alle Fledermausarten geschützt

Bei den Fledermäusen sind alle heimischen Arten streng geschützt. Nutzen sie Wohnhäuser als Rückzugsraum oder Nistplatz, sorgen vor allem Verschmutzungen an Fassade, Balkon und Terrasse zu Beschwerden bei der unteren Naturschutzbehörde. Die Belastungen können durchaus vermindert werden, ohne die Nester zu beseitigen, dafür sind aber Besichtigungen und Gespräche vor Ort nötig.

Derzeit gibt es im Landkreis einen Fledermausfachberater, der sich schon länger als überlastet sieht. Zur Entlastung soll nun ein weiterer Fachberater bestellt werden, auch hier ist eine Ausbildung an der Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege mit abschließender Prüfung nötig. Gerechnet wird mit einem Zeitaufwand von 150 Stunden im Jahr vor allem in den Monaten April bis Oktober.

 
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